Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage im Mordfall Jennifer Scharinger
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen 33-jährigen Beschuldigten Anklage wegen Mordes erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 22. Jänner 2018 seine damalige Lebensgefährtin Jennifer SCHARINGER im Zuge eines Streits erwürgt zu haben, nachdem diese die Beziehung zum Angeklagten beendet hatte.
Die Abgängigkeit von Jennifer SCHARINGER wurde von Beginn an als bedenklich
eingestuft, wobei trotz umfassender Ermittlungsmaßnahmen ihr Leichnam nicht aufgefunden
werden konnte. Der Angeklagte stand bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Fokus der
Ermittlungen. Das von Jennifer SCHARINGER unmittelbar vor ihrem Verschwinden forcierte
Endes der Beziehung und der Verbleib ihrer Wertgegenstände in der Wohnung begründeten
den Verdacht der Begehung eines Gewaltverbrechens. Zudem verstrickte sich der
Angeklagte wiederholt in Widersprüche. Die Indizien reichten jedoch zunächst nicht aus, um
ihm eine strafbare Handlung nachweisen zu können.
Nach umfangreichen Ermittlungen und neuerlicher Konfrontation mit dem gegen ihn
bestehenden Tatverdacht sowie den belasteten Beweisergebnissen hat der Angeklagte letztlich
im Dezember 2025 die Tat gestanden und die ermittelnden Beamten zum Auffindungsort
des Leichnams geführt.
Die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes beträgt von zehn bis zu zwanzig
Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung
des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2
StGB beantragt, weil dieser laut eingeholtem Sachverständigengutachten zum Tatzeitpunkten
zwar zurechnungsfähig war, mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch zu befürchten ist, dass
er in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen werde.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen
ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.