Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen Heinz-Christian STRACHE und einen weiteren Angeklagten wegen Untreue
Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklageschrift gegen Heinz-Christian STRACHE und einen weiteren Angeklagten wegen des Verbrechens der Untreue eingebracht.
Heinz-Christian STRACHE wird zusammengefasst zur Last gelegt, im Jahr 2014 mit dem weiteren Angeklagten seine Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen beziehungsweise einen anderen zu verpflichten wissentlich missbraucht zu haben, indem sie im Namen und als Vertreter der FPÖ Wien eine Vereinbarung abschlossen, mit der Heinz-Christian STRACHE versuchte, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als EUR 300.000,- anzueignen und dadurch die FPÖ Wien am Vermögen zu schädigen.
Die FPÖ Wien schloss 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre ab, als versicherte Person wurde Heinz-Christian STRACHE als Landesparteiobmann eingesetzt. Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt. Im Jahr 2014 ließen Heinz-Christian STRACHE und der ebenfalls angeklagte Parteikollege - ohne dies in einem Parteigremium zu besprechen oder zu beschließen - von einem Rechtsanwalt eine Vereinbarung zwischen der FPÖ Wien und Heinz-Christian STRACHE erstellen, wonach dieser auch im Erlebensfall Bezugsberechtigter der Prämie sein sollte.
Heinz-Christian STRACHE wird weiters zur Last gelegt, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben, Mitglieder der FPÖ Wien dazu zu bestimmen, die Auszahlung der Versicherungsprämie an ihn zu veranlassen.
Den Angeklagten wird jeweils das Verbrechen der versuchten Untreue nach §§ 15, 153 Abs 1 und Abs 3, zweiter Fall StGB – Heinz-Christian STRACHE zum Teil als Bestimmungstäter - zur Last gelegt; die Strafdrohung hierfür lautet ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der Strafsache gegen Heinz-Christian STRACHE in mehreren Ermittlungssträngen, diese werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.