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Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen Dr. Johannes PETERLIK wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung

Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklage gegen Dr. Johannes PETERLIK wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt sowie des Vergehens der Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung eingebracht.

Dr. PETERLIK wird zusammengefasst zur Last gelegt, im Oktober 2018 als damaliger Generalsekretär des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, sohin als Beamter, ohne dienstliches Erfordernis den als „geheim“ klassifizierten vollständigen Bericht der OPCW zu einem Giftanschlag im Jahr 2018, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte, angefordert zu haben und dadurch seine Befugnis mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihrem Recht auf strengste Geheimhaltung zu schädigen, wissentlich missbraucht zu haben.

Dem Angeklagten wird weiters zur Last gelegt, im Oktober 2018 dem ehemaligen Polizeibeamten Egisto OTT mehrere OPCW-Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich waren, gezeigt zu haben, wodurch das Interesse der Republik Österreich an der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen und an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit internationalen Behörden gefährdet wurde.

Dr. Johannes PETERLIK wird das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB sowie das Vergehen der Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung nach § 310 Abs 1 StGB zur Last gelegt, die Strafdrohung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.