Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen ChefInsp Egisto OTT wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Geheimen Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs, Bestechlichkeit und anderer Delikte
Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklage gegenChefInsp Egisto OTT und einen weiteren Polizeibeamten wegen mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eingebracht.
ChefInsp OTT wird zusammengefasst unter anderem zur Last gelegt, im Zeitraum April 2015
bis 2020 als damaliger Beamter des BVT seine Befugnis mit dem Vorsatz, andere an ihrem
Recht auf Geheimhaltung ihrer personenbezogener Daten zu schädigen, wissentlich
missbraucht zu haben, indem er ohne dienstlichen Auftrag eine Vielzahl solcher Daten, wie
etwa Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen oder Reisebewegungen, im Wege nationaler und
internationaler polizeilicher Datenbanken oder im Amtshilfeweg erhob.
Dem Angeklagten wird weiters zur Last gelegt, als österreichischer Polizeibeamter zum
Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst der Russischen
Föderation dadurch unterstützt zu haben, dass er im Zeitraum 2017 bis 2021 geheime
Tatsachen und eine Vielzahl an personenbezogenen Daten aus polizeilichen Datenbanken
zum Zwecke der Übermittlung an Jan MARSALEK und unbekannte Vertreter des russischen
Nachrichtendienstes sammelte. Die Staatsanwaltschaft Wien legt ChefInsp Egisto OTT in
diesem Zusammenhang auch zur Last, dafür finanzielle Gegenleistungen angenommen
sowie im Zuge einer Datenerhebung einen ausländischen Verbindungsmann dazu bestimmt
zu haben, Geld für Informationen zu bezahlen.
Darüber hinaus soll der Angeklagte im November 2022 einen SINA-S-Laptop auf dem eine
nicht öffentlich bekannte, von EU-Staaten verwendete elektronische Sicherheitshardware für
sichere elektronische Kommunikation gespeichert war, gegen EUR 20.000,- im Auftrag von
Jan MARSALEK an einen unbekannten Mittäter übergeben haben, wobei der Laptop in
weiterer Folge einem russischen Nachrichtendienst ausgehändigt wurde.
ChefInsp OTT wird außerdem zur Last gelegt, als ehemaliger Polizeibeamter des BVT im
Jahr 2019 Dr. Johannes PETERLIK geheime Informationen, nämlich personenbezogene
Daten von Beamten des BVT, die er mit der Erstellung des IBIZA-Videos in Zusammenhang
brachte, mitgeteilt zu haben, wodurch das Recht dieser Personen auf Schutz ihrer
personenbezogenen Daten verletzt sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen
Sicherheit und der Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet wurde.
Dem Zweitangeklagten wird unter anderem zur Last gelegt, zu einem Teil der strafbaren
Handlungen des ChefInsp OTT beigetragen zu haben, indem er als Polizeibeamter ohne
behördlichen Auftrag personenbezogene Daten an Dritte weitergab.
ChefInsp Egisto OTT werden unter anderem das Verbrechen des Missbrauchs der
Amtsgewalt – teils als Bestimmungstäter – nach § 302 Abs 1 StGB, das Verbrechen des
Geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil der Republik Österreich nach § 256 StGB, die
Vergehen der Bestechlichkeit nach § 304 Abs 1 StGB, die Vergehen der Bestechung als
Bestimmungstäter nach § 307 Abs 1 StGB sowie die Vergehen der Verletzung des
Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB – teils als Bestimmungstäter - zur Last gelegt.
Dem Zweitangeklagten werden das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt – teils als
Beitragstäter – nach § 302 Abs 1 StGB und andere Delikte zur Last gelegt.
Die Strafdrohung beträgt für beide Angeklagte sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe,
die Hauptverhandlung fällt aufgrund der Anklage wegen des Verbrechens des Geheimen
Nachrichtendienstes zum Nachteil der Republik Österreich in die Zuständigkeit des
Landegerichtes als Geschworenengericht.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der äußerst umfangreichen Causa „OTT“ in mehreren
Ermittlungssträngen. Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zur bevorstehenden
Hauptverhandlung fortgesetzt.
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