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Verdacht des schweren Betrugs durch Rechtsanwältin, Notar und Sachverständigen – Staatsanwaltschaft Wels ordnete Hausdurchsuchungen und Festnahme an

Die Staatsanwaltschaft Wels führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine Rechtsanwältin, einen Notar und einen Sachverständigen wegen schweren Betrugs gemäß §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und ordnete im Zuge dessen eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Beschuldigten sowie die Festnahme des Sachverständigen an.

Gegen die Beschuldigten besteht der Tatverdacht, im Jahr 2022 eine an Demenz erkrankte Person unter Ausnutzung ihres schlechten Geisteszustands und ihrer Unerfahrenheit verleitet zu haben, einen Übergabsvertrag, zwei Schenkungsverträge auf den Todesfall und eine Vorsorgevollmacht zu unterfertigen. Dabei sollen sie die Betroffene über den Inhalt und die Tragweite ihrer abgegebenen schriftlichen Willenserklärungen, mit denen sie ihr gesamtes landwirtschaftliches Anwesen in Pasching samt Liegenschaftsvermögen an ihren Neffen übertrug, getäuscht haben.

Die Geschädigte unterfertigte die ihr vorgelegten Verträge entgegen ihrem in einem vorangegangenen siebenjährigen Rechtsstreit eingenommenen Standpunkt und stets bekundeten Willen, wonach ihr Neffe keine Liegenschaft von ihr erhalten solle. Die Verträge wurden von der Rechtsanwältin bzw. deren Kanzlei errichtet und vom Notar beurkundet, obwohl die Demenzerkrankung und die damit einhergehende fehlende Testier- und Geschäftsfähigkeit der Betroffenen offenkundig gewesen sein soll.

In einem die Liegenschaftseigentümerin betreffenden Erwachsenenschutz-verfahren legte die Rechtsanwältin zur gleichen Zeit in kurzer zeitlicher Abfolge zwei Privatgutachten eines Sachverständigen für Psychiatrie vor, welche ihr die volle Geschäfts- und Testierfähigkeit bescheinigten. Auf Basis aktuell vorliegender Ermittlungsergebnisse besteht der Verdacht, dass es sich dabei um Gefälligkeitsgutachten des Sachverständigen handeln könnte, mit dem Ziel eine objektive Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen zu verhindern, da eine Feststellung der Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person die Nichtigkeit der kurz zuvor unterfertigten Verträge bewirken hätte können.

Sieben Monate später legte die Rechtsanwältin im Erwachsenenschutz-verfahren erneut ein Privatgutachten desselben Sachverständigen vor. Im Gegensatz zu den beiden Vorgutachten attestierte dieses nun die fehlende Geschäfts- und Testierfähigkeit der Betroffenen, wobei ausgeführt wurde, dass aufgrund der Vorsorgevollmacht der Betroffenen - welche zugunsten der Rechtsanwältin selbst errichtet worden war - der Vorsorgefall eingetreten sei.

Weiterer Verdacht und Anklage in ähnlich gelagerten Fällen
Gegen den Sachverständigen besteht darüber hinaus der weitere Verdacht, im Jahr 2023 ein Gefälligkeitsgutachten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Testamentserrichtung durch eine demenzkranke Person angeboten zu haben. Gegen die beschuldigte Rechtsanwältin und den Notar wurde erst kürzlich wegen eines ähnlich gelagerten Falles betreffend eines Immobilienkaufs am Traunsee Anklage beim Landesgericht Wels erhoben.