Staatsanwaltschaft Wels erhebt gegen Freispruch in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr kein Rechtsmittel
Als Ergebnis einer genauen Prüfung der schriftlichen
Urteilsausfertigung nach dem erfolgten Freispruch eines 61-jährigen deutschen
Staatsangehörigen in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr hat die
Staatsanwaltschaft Wels die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nunmehr zurückgezogen.
Die Prüfung hat ergeben, dass das Urteil des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht vom 9. April 2025 nicht zu beanstanden ist. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
Im Hinblick auf weitere von anderen Personen an
Dr. Lisa-Maria Kellermayr versendete Drohnachrichten sind die Ermittlungen zur
Täterausforschung noch nicht abgeschlossen.