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Staatsanwaltschaft Wels erhebt gegen Freispruch in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr kein Rechtsmittel

Als Ergebnis einer genauen Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung nach dem erfolgten Freispruch eines 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr hat die Staatsanwaltschaft Wels die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nunmehr zurückgezogen.

Die Prüfung hat ergeben, dass das Urteil des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht vom 9. April 2025 nicht zu beanstanden ist. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.

Im Hinblick auf weitere von anderen Personen an Dr. Lisa-Maria Kellermayr versendete Drohnachrichten sind die Ermittlungen zur Täterausforschung noch nicht abgeschlossen.