Öffnungszeiten
Im Hinblick auf die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Pandemie ist folgendes zu beachten:
Die allgemeinen Parteienverkehrszeiten an den Gerichten treten außer Kraft. "Der Parteienverkehr beschränkt sich auf die elementaren, durch die Verfahrensrechte gewährleisteten Verfahrens- und Parteienrechte. Dazu zählen insbesondere die Akteneinsicht sowie die Möglichkeit, Anträge und sonstige Eingaben fristwahrend bei Gericht anzubringen".
Es wird darauf hingewiesen, dass eine telefonische Voranmeldung für allfällige Vorsprachen, insbesondere auch Akteneinsichten, unumgänglich ist!
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Servicecenter:
das Justiz-Servicecenter befindet sich im Erdgeschoß rechts
Erreichbarkeit
Telefon: +43 (0)2742 809-0
Fax: +43 (0)2742 809-394885
Adresse
3100 St. Pölten
Schießstattring 6
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Gerichtsgebäude ist vom Hauptbahnhof St. Pölten zu Fuß innerhalb weniger Minuten über die Julius Raab-Promenade erreichbar.
Parkmöglichkeiten
Stellplätze für Fahrzeuge nach § 29b Abs. 4 StVO befinden sich auf dem Vorplatz, sonstige Parkplätze sind in geringer Zahl in der Umgebung vorhanden, Parkgaragen befinden sich in unmittelbarer Umgebung in 3100 Bräuhausgasse 1 und 3100 Julius Raab-Promenade 27
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT15 0100 0000 0546 1101
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT69 0100 0000 0546 1778
BIC: BUNDATWW