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Öffnungszeiten

Im Hinblick auf die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Pandemie ist folgendes zu beachten:

Die allgemeinen Parteienverkehrszeiten an den Gerichten treten außer Kraft. "Der Parteienverkehr beschränkt sich auf die elementaren, durch die Verfahrensrechte gewährleisteten Verfahrens- und Parteienrechte. Dazu zählen insbesondere die Akteneinsicht sowie die Möglichkeit, Anträge und sonstige Eingaben fristwahrend bei Gericht anzubringen".

Es wird darauf hingewiesen, dass eine telefonische Voranmeldung für allfällige Vorsprachen, insbesondere auch Akteneinsichten, unumgänglich ist!



Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Servicecenter:

das Justiz-Servicecenter befindet sich im Erdgeschoß rechts

Erreichbarkeit

Telefon: +43 (0)2742 809-0

Fax: +43 (0)2742 809-394885

Adresse

3100 St. Pölten

Schießstattring 6

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Gerichtsgebäude ist vom Hauptbahnhof St. Pölten zu Fuß innerhalb weniger Minuten über die Julius Raab-Promenade erreichbar.

Parkmöglichkeiten

Stellplätze für Fahrzeuge nach § 29b Abs. 4 StVO befinden sich auf dem Vorplatz, sonstige Parkplätze sind in geringer Zahl in der Umgebung vorhanden, Parkgaragen befinden sich in unmittelbarer Umgebung in 3100 Bräuhausgasse 1 und 3100 Julius Raab-Promenade 27

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT15 0100 0000 0546 1101

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT69 0100 0000 0546 1778

BIC: BUNDATWW