Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Strafantrag im Fall einer schwerverletzten Person am Treppelweg in Hallein-Rif eingebracht

Im Falle jener schwerverletzten Person, die am 29. September 2023 am Treppelweg in Hallein-Rif aufgefunden wurde*, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nun beim Landesgericht Salzburg gegen einen 45-jährigen Serben Strafantrag wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung gemäß § 84 Abs 4 StGB und wegen weiterer Delikte eingebracht. Der Angeklagte befindet sich derzeit in der Justizanstalt Salzburg in Untersuchungshaft.

Ihm wird zur Last gelegt, mit einem Fahrrad bewusst frontal auf eine 33-jährige Fußgängerin zugefahren und mit ihr kollidiert zu sein. Unmittelbar danach flüchtete er, ohne dem Opfer, das bei dem Zusammenprall schwerste Verletzungen im Kopfbereich erlitten hatte, die erforderliche Hilfe zu leisten.

Im März 2023 führten die gemeinsam mit der Polizeiinspektion Hallein durchgeführten Ermittlungen zur Festnahme des Täters, nachdem eine am Opfer gesicherte DNA-Spur bei einem Datenbankabgleich eine Übereinstimmung ergeben hatte.

Durch einen weiteren DNA-Treffer und durch Diebesgut, welches im Bereich Hallein, wo er sich als Unterstandsloser aufgehalten hatte, sichergestellt wurde, sowie durch die Auswertung des Mobiltelefons des Angeklagten konnte dieser noch mit weiteren Straftaten in Verbindung gebracht werden.

Ihm wird demnach auch zur Last gelegt, am 30. August 2023 in Hallein eine Frau in deren Wohnung wiederrechtlich gefangen gehalten zu haben, indem er durch Befestigen eines Zurrgurtes am außenseitigen Türknauf und am Stiegengeländer ein Öffnen der Wohnungstür unmöglich gemacht habe. Das Opfer konnte durch das Einschreiten von Polizeibeamten nach ca. 15 Minuten wieder befreit werden.

Weiters habe er im Jahr 2023 in mehreren Angriffen, teils durch Einbruch, Lebensmittel, ein Fahrrad, einen E-Scooter, Bargeld, Zigaretten und ein Mobiltelefon gestohlen sowie ab einem nicht näher bekannten Zeitpunkt bis zum 25.01.2024 auf einer öffentlichen Toilette im Spülkasten eine Kamera installiert und sich damit widerrechtlich Fotos und Videos verschafft und zumindest selbst benützt. Letztlich wird dem Angeklagten auch der Erwerb und Besitz von unbekannten Mengen Cannabiskraut zum Eigenkonsum zur Last gelegt.

Der Strafantrag, den die Staatsanwaltschaft Salzburg gegen den Serben eingebracht hat, umfasst daher auch das Vergehen der Freiheitsentziehung nach §§ 15 Abs 1, 99 Abs 1 StGB, das Vergehen des schweren gewerbsmäßigen teils durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Abs 1 Z 1, 130 Abs 1 erster Fall StGB, das Vergehen der Datenverarbeitung in Schädigungsabsicht nach § 63 DSG sowie die Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.