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Staatsanwaltschaft Leoben erhebt Anklage gegen IS-Anhänger

Die Staatsanwaltschaft Leoben hat beim Landesgericht Leoben gegen einen 18-jährigen Österreicher Anklage erhoben. Dem jungen Erwachsenen werden das Vergehen der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278f Abs 2 StGB), das Verbrechen der terroristischen Vereinigung (§ 278b Abs 2 StGB) und das Verbrechen der kriminellen Organisation (§ 278a StGB) vorgeworfen. Die Vorfälle ereigneten sich ab einem nicht näher bekannten Zeitpunkt nach dem 10.07.2023 bis zumindest 20.07.2025 in Bruck an der Mur.

Der Angeklagte weist eine im engsten Sinne einschlägige Verurteilung auf: Er wurde am 10.07.2023, rechtskräftig am 14.07.2023, bereits wegen gleichgelagerter Tathandlungen nach den §§ 278b Abs 2 StGB, teils iVm § 1 Abs 1 Z 12 MedienG, teils iVm § 15 Abs 1 StGB und 278a StGB, 277 Abs 1 StGB sowie § 295 StGB zu einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von 24 Monaten, davon 16 Monate unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, verurteilt. Ihm wurde außerdem die Weisung erteilt, sich durch einen Bewährungshelfer betreuen zu lassen und ein Deradikalisierungsprogramm bei der Organisation DERAD zu absolvieren.

Nach dieser Verurteilung hatte der Angeklagte seine Gesinnung jedoch nicht aufgegeben, sondern laut Anklage vielmehr wieder damit begonnen, im Internet und in den sozialen Medien radikal-islamistische Inhalte zu konsumieren. Unter anderem suchte er nach Informationen zur Herstellung von Bomben und nach Berichten über vorherige terroristische Anschläge gegen westliche Länder, mit dem Ziel, ebenfalls einen derartigen Anschlag im Namen des IS zu verüben.

Die Staatsanwaltschaft Leoben legt dem jungen Erwachsenen daher zur Last, sich Informationen aus dem Internet verschafft zu haben, um eine terroristische Straftat zu begehen. Dadurch habe er sich als Mitglied des IS beteiligt und die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert.

Am 20.07.2025 war der Angeklagte über Anordnung der Staatsanwaltschaft Leoben festgenommen worden und befindet sich seitdem in Haft.

Der Angeklagte verantwortet sich im Wesentlichen leugnend und gab zusammengefasst an, keinesfalls die Absicht zu haben, selbst derartige Anschläge zu verüben.

Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit eines Schöffengerichtes. Da der junge Mann im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 18 Jahre alt war, hat er sich am Landesgericht Leoben vor einem für junge Erwachsene zuständigen Schöffengericht zu verantworten. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.