Anschlag in Villach: Staatsanwaltschaft Klagenfurt erhebt Anklage im Zusammenhang mit der terroristischen Straftat vom 15. Februar 2025
Dem Angeklagten wird im Wesentlichen vorgeworfen, am 15. Februar 2025 terroristische Straftaten, konkret die teils versuchten, teils vollendeten Verbrechen des Mordes begangen zu haben, wobei die Taten geeignet waren, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen. Dabei handelte er mit dem Vorsatz, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern.
Als Tatmittel verwendete er ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm. Dadurch wurden eine Person getötet und fünf weitere Personen schwer verletzt. Der Syrer ist zu den ihm vorgeworfenen Taten geständig. Die umfangreichen Ermittlungen haben keine Nachweise auf Mittäter:innen erbracht.
Es droht ihm eine 20-jährige oder lebenslange Freiheitsstrafe. Die Anklage fällt in die Zuständigkeit des Geschworenengerichtes am Landesgericht Klagenfurt.
Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.Es wird weiterhin ersucht, von Namensnennungen und Bildveröffentlichungen der involvierten justiziellen Entscheidungsträger:innen sowie der beteiligten Personen abzusehen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.