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Öffnungszeiten

Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Einlaufstelle: Montag bis Freitag 8.00 bis 15.30 Uhr

Kopierstelle: Montag bis Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr

Der Zutritt zum Justizgebäude über den Eingang in der Josef Wolfgang Dobernigstraße ist in der Zeit von 7.30 bis 17.00 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass es bei den Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.

Erreichbarkeit

Telefon: +43 463 57550 -

Fax: +43 463 57550 - 373507

Adresse

9020 Klagenfurt

Heuplatz 3

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Haltestelle Heuplatz wird von den Buslinien 31, 40, 41, 42 der Klagenfurter Stadtwerke und dem Postbus der ÖBB angefahren, die weitere Haltestelle St. Veiter Ring mit dem Postbus der ÖBB.

Parkmöglichkeiten

Im Bereich rund um das Justizgebäude befinden sich gebührenpflichtige Kurzparkzonen, Hoch- und Tiefgaragen und Parkplätze (Theatergarage, EKZ-City Arkaden, Parkplatz Geyerschütt). Am Heuplatz ist ein barrierefreier Parkplatz vorhanden.

Barrierefreiheit

Zugang

Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihren Begleitern ist der Zugang über den Eingang in der Josef Wolfgang Dobernigstraße möglich.

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT96 0100 0000 0547 0604

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT82 0100 0000 0547 1050

BIC: BUNDATWW