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Tod des 3-jährigen Buben im Bezirk Kufstein: Mordanklage gegen Eltern

Im Fall des am 19.5.2024 in seinem Zuhause im Bezirk Kufstein an Unterernährung verstorbenen, 3jährigen Buben hat die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern Anklage wegen Quälens, Freiheitsentziehung und Mord erhoben.

Den 27jährigen Eltern wird vorgeworfen, über mehrere Monate, seit Dezember 2023 ihren im Februar 2021 geborenen, somit 2 bis 3 jährigen Sohn vorsätzlich zu Tode gequält zu haben.
Nach dem erschütternden Ergebnis der Ermittlungen haben die Eltern das Kind auf grausamste Weise seelisch und körperlich misshandelt. Sie haben den Buben vom übrigen Familienleben isoliert und wegsperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt. Sie haben ihn mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden. Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt. Laut Anklage haben sie ihn im Badezimmer an der Halterung der Dusche aufgehängt und mit eiskaltem oder sehr heißem Wasser abgeduscht und seinen Mund mit Klebeband abgeklebt, um sein Schreien zu unterbinden. Allmählich haben sie ihm keine Kleidung mehr angezogen, ihn nackt oder nur mit einer Windel bekleidet in einer Schublade eingeschlossen und dort teilweise eine Woche durchgehend 22 Stunden am Tag in seinen eigenen Exkrementen ausharren lassen. Sie haben ihn auch unbekleidet auf dem Lattenrost ohne Matratze schlafen lassen und ihn gezielt unterernährt und auch unzureichend mit Flüssigkeit versorgt.
Der Bub verstarb in den Nachtstunden des 19.05.2024 mit nur 3 Jahren. Nach den Ermittlungsergebnissen erlag er alleine in Dunkelheit und unbekleidet den Qualen, die ihm seine eigenen Eltern monatelang zugefügt hatten. Er verstarb an den Folgen seiner schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Sein Körpergewicht betrug zum Zeitpunkt der Obduktion bei einer Körperlänge von 94 cm lediglich noch knapp über 7 kg, somit nicht einmal die Hälfte des zu erwartenden Körpergewichtes eines 3 Jahre und 3 Monate alten, männlichen Kindes.
Der 3 jährige war eines von vier Kinder der Angeklagten. Er hatte eine Zwillingsschwester, eine 5-jährige und eine 2-jährige Schwester. Die Familie lebte in finanziell angespannter Lage sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters.
Aufgrund der schwierigen Lebenssituation flüchteten sich die Eltern in eine konstruierte, mystische Schein- bzw. Fantasiewelt, wonach ein Dämon, der im Körper des kleinen Buben stecke, für ihre missliche Lage verantwortlich sei und das Schicksal der Familie steuern würde. Dieser Dämon müsse geschwächt und vernichtet werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, das sich die Eltern damit ein Ventil schufen, um sich abzureagieren und ihre sadistische Neigung ausleben zu können.
In WhatsApp Chats und E-Mails haben sich die Angeklagten über die Misshandlungen ausgetauscht und sich gegenseitig darin bestärkt, dass der Bub vernichtet werden muss. Die Eltern haben die Qualen des Buben teilweise auch gefilmt und mit einer Überwachungskamera live mitverfolgt.
Damit die Eltern des angeklagten Vaters keinen Verdacht schöpfen, was mit ihrem Enkelsohn passiert, besuchte der Vater mit den drei Geschwistern des Buben die väterlichen Großeltern nach wie vor und tischte ihnen über Nachfrage nach dem Verbleib des Buben entsprechende Ausreden auf.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage unter anderem auf die genannten Chats zwischen den beiden Angeklagten. Sie haben die Misshandlungen auch mit Fotos und Videos dokumentiert.
Die Kindesmutter war geständig und hat die Tathandlungen mit dem im Buben wohnenden Dämon erklärt. Der Kindesvater hat zwar erklärt, geständig zu sein und das Geschehene zu bereuen. Er hat aber ansonsten keine Angaben gemacht.
Bei beiden Eltern lag zwar laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie waren aber zurechnungsfähig.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es den Eltern darauf ankam, ihren Sohn, möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Neben den Delikten des Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen und der Freiheitsentziehung wird ihnen daher auch das Verbrechen des Mordes zu Last gelegt.
Den Eltern droht im Fall eines Schuldspruches eine bis zu lebenslange Freiheitsstrafe.
Da bei der Kindesmutter auf Grund der Persönlichkeitsstörung die Gefahr besteht, dass sie in ähnlicher Situation wieder ein derartiges Verbrechen begehen könnte, hat die Staatsanwaltschaft neben der Bestrafung auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
Die Schwestern des Buben sind in Pflegefamilien untergebracht.