Strafantrag gegen Dr. Wolfgang Brandstetter wegen falscher Beweisaussage
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien gegen den ehemaligen Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter einen Strafantrag eingebracht.
Dr. Brandstetter wird zur Last gelegt, dass er am 31.3.2022 als Auskunftsperson im Verfahren vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss falsch ausgesagt hat, indem er tatsachenwidrig behauptet hat, er hätte sein privates Mobiltelefon am 25.2.2021 anlässlich des Vollzugs einer Sicherstellungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft Wien nicht herausgeben können, da er es nicht bei sich, sondern zu Hause hatte.
Aufgrund der Daten seines Mobiltelefons konnte festgestellt werden, dass Dr. Brandstetter sein Mobiltelefon am 25.02.2021 tatsächlich bei sich und in Verwendung hatte. Das hat er im Ermittlungsverfahren zugestanden und seine wahrheitswidrige Aussage vom 31.3.2022 damit erklärt, dass er Erinnerungslücken infolge gesundheitlicher Beschwerden gehabt hätte.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Falschaussage aus und hat daher beim örtlich zuständigen Landesgericht für Strafsachen Wien Strafantrag wegen des Vergehens der falschen Beweissausage eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien wurde noch nicht anberaumt.