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Zuständigkeit

Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung im jeweiligen Landesgerichtssprengel. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch ausgebildete Fachbeamte.

Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Graz umfasst die politischen Bezirke Graz, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Leibnitz, Deutschlandsberg und Voitsberg.

In Jugend- und Suchtmittelstrafsachen, Strafsachen wegen Gewalt im sozialen Nahraum sowie in Finanzstrafsachen sind besonders geschulte Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eingesetzt.