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Todesfall der Stefanie P.: Staatsanwaltschaft Graz erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Stefanie P. Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe beim Landesgericht für Strafsachen Graz eingebracht.

Dem 31-jährigen Slowenen wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin Stefanie P. am 23. November 2025 in Graz durch intensives Würgen, Versetzen von Stich- und Schnittwunden am Hals und anschließendes Zwängen in einen Reisekoffer vorsätzlich getötet, ihre Leiche in der Folge mit seinem Auto von Graz nach Slowenien verbracht und dort in einem abgelegenen Waldstück vergraben zu haben (Verbrechen des Mordes und Vergehen der Störung der Totenruhe).

 
Zum Vorwurf des Mordes verantwortet sich der bislang gerichtlich unbescholtene Angeklagte nicht geständig. Das Verbringen des Leichnams des Opfers nach Slowenien und Vergraben der Leiche in einem Waldstück gibt er hingegen zu. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren
oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

 

Das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder und Stiefvater des Angeklagten, die im Verdacht standen, den 31-Jährigen beim Verbringen und Vergraben der Leiche der Stefanie P. unterstützt zu haben, wurde eingestellt, weil sich keine Hinweise auf Beitragshandlungen der beiden Slowenen in Österreich ergaben und die in Slowenien gesetzten Tathandlungen nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Nun prüfen die slowenischen Strafverfolgungsbehörden die Einleitung eines Strafverfahrens.