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Öffnungszeiten

Amtsstunden: Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr

Einlaufstelle: Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Diese zeitliche Einschränkung gilt für den gesamten Verkehr nicht vorgeladener Personen (einschließlich beruflicher Parteienvertreter) in den ha Amtsräumen sowie für den Parteienverkehr im Rahmen telefonischer Kontaktaufnahmen. Der gesamte Parteienverkehr erfolgt ausnahmslos erst nach telefonischer Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 2682 701

Fax: +43 2682 701-453

Adresse

7000 Eisenstadt

Wiener Straße 9

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Direkt vor dem Justizzentrum Eisenstadt auf der Wiener Straße befindet sich die Haltestelle "Eisenstadt Landesgericht", die von verschiedenen öffentlichen Buslinien angefahren wird.

Parkmöglichkeiten

Im Bereich des Gerichtsgebäudes ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone vorhanden. An der rechten Gebäudeseite (Zufahrt über Reitschulgasse) finden sich kostenfreie Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Barrierefreiheit

Zugang

Der Eingang in das Justizzentrum Eisenstadt (Neubau) ist barrierefrei. Aufzug und barrierefreies WC sind vorhanden.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT90 0100 0000 0546 1400

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT35 0100 0000 0546 1905

BIC: BUNDATWW