Leitende Oberstaatsanwälte treten für rasche Einführung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft ein
Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass auch nur der Anschein von politischer Einflussnahme auf laufende Ermittlungsverfahren dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiv schadet und daher unbedingt vermieden werden muss. „Die klare Trennung von Politik und Justiz durch die von der Bundesregierung am 24. Februar 2021 vorgesehene Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften, die frei von politischer Beeinflussung ihre Funktion ausübt, ist daher dringend umzusetzen“, fordern die Leitenden Oberstaatsanwälte der Oberstaatsanwaltschaften Wien (Mag. Johann Fuchs), Linz (Dr. Friedrich Hintersteininger), Graz (Mag. Reinhard Kloibhofer) und Innsbruck (HR Mag. Richard Freyschlag).
Die Leitenden Oberstaatsanwälte verweisen dabei auf den bereits im September 2022 erstellten Endbericht, der von der Bundesministerin für Justiz eingerichteten Arbeitsgruppe. Dieser empfiehlt den Ausbau der Generalprokuratur zu einer Generalstaatsanwaltschaft. Um Versuche der politischen Einflussnahme auf eine einzelne Person an der Spitze zu verhindern, wird empfohlen, dass Entscheidungen über Weisungen durch einen Dreiersenat – nach dem Vorbild der Europäischen Staatsanwaltschaft - erfolgen. Eine Kontrolle der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften durch das Parlament wäre dadurch sichergestellt, dass sämtliche Strafverfahren nach ihrem rechtskräftigen Abschluss zum Gegenstand parlamentarischer Anfragen werden können.
„Die
Einführung einer unabhängigen staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze muss
rasch umgesetzt werden, um das Vertrauen in die Arbeit der Justiz nicht zu
gefährden“, so die Leitenden Oberstaatsanwälte.