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Zuständigkeit

Der Sprengel des Oberlandesgerichts Wien umfasst die Bundesländer 

  • Burgenland, 
  • Niederösterreich und 
  • Wien.

Die Oberlandesgerichte (Gerichtshöfe zweiter Instanz) entscheiden in Zivil- und Strafsachen stets als Rechtsmittelgerichte über Entscheidungen der Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz). Das Oberlandesgericht Wien ist auch Kartellgericht für ganz Österreich, und es entscheidet über alle Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Patentamts.

Daneben kommt den Oberlandesgerichten besondere Bedeutung in der Justizverwaltung zu: Die Präsidentin des Oberlandesgerichts ist die Leiterin der Justizverwaltung aller im Oberlandesgerichts-Sprengel gelegenen Gerichte; sie untersteht in dieser Funktion der Bundesministerin für Justiz.

Auszug aus der Geschäftsverteilung

Eine Geschäftsverteilung enthält detaillierte Regelungen, die die anfallenden Geschäfte im Voraus auf die Richterinnen und Richter verteilen. Diese Regelungen werden gemeinsam mit zahlreichen weiteren Informationen in Form einer Geschäftsverteilungsübersicht kundgemacht, die im Amtsgebäude angeschlagen ist. Zur leichteren Verständlichkeit wird hier nur ein Auszug aus dieser Geschäftsverteilungsübersicht wiedergegeben, um eine erste Orientierung über die Aufgabenbereiche der hier tätigen Bediensteten zu vermitteln. Dabei sind gewisse Vereinfachungen unvermeidlich. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen daher nicht dazu geeignet sind, das für die Behandlung einer bestimmten Sache im Einzelfall zuständige Organ mit Sicherheit zu ermitteln.

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Foto: Anselm F. Wunderer, CF1.at