Medienstelle
Leitung

Vertretung

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Michael LACZIKA
Kontakt
Bei den größeren
Gerichten, bei allen Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sind
Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über
Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Verfahren) betraut sind.
Ihre Medienarbeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach dem
Medienerlass, der Ihnen
im Bereich "Justiz > Medienstellen" als Download zur
Verfügung steht.
Die Mediensprecher:innen als Leiter:innen dieser Medienstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Unschuldsvermutung, Gewährleistung eines fairen Verfahrens, Vorschriften über die Geheimhaltung, Vorschriften zum Opferschutz, Persönlichkeitsrechte) zu beachten und dafür zu sorgen, dass die sachgemäße Durchführung von laufenden Verfahren dadurch nicht vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet wird.
Unter den angegebenen Telefonnummern stehen die Mediensprecher:innen Journalist:innen für Auskünfte zur Verfügung.
Der Justiz ist es ein großes Anliegen, dem Informationsanspruch der Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gestärkt werden.
Für allgemeine Anliegen verwenden Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten, die auf der Startseite (Oberlandesgericht Wien) angeführt sind.
Zum Thema „Filmen und Fotografieren im Justizpalast“ wird auf die Information unter „Downloads“ verwiesen.
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Foto: R.H.
Einer der vier „Schlangenkämpfer“ an der Front des Justizpalasts im vierten Obergeschoß. Diese Figuren wurden bei der Wiedererrichtung des Justizpalasts angebracht, die nach dem Brand vom 15. Juli 1927 bis zum Jahr 1931 gedauert hat. Bei der ursprünglichen Fertigstellung im Jahr 1881 hatte das Gebäude nur drei Obergeschoße.