Gerichtspraxis
Die Gerichtspraxis gibt Personen, die ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, die Möglichkeit, ihre Berufsvorbildung durch eine Tätigkeit bei Gericht fortzusetzen und dabei die Rechtskenntnisse zu vertiefen.
Rechtspraktikant:innen sind während dieser Zeit spartenspezifisch einem oder mehreren Gerichten zugeteilt und können dabei erste Einblicke in das juristische Berufsangebot (als Richter:in, als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, als Notar:in, als Staatsanwalt/Staatsanwältin oder auch in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Wirtschaft) gewinnen und Erfahrungen sammeln, die ihnen bei der Berufswahl helfen.
Auskunft
Personalabteilung für Rechtspraktikant:innen
Telefon +43 1 52152 303393 und +43 1 52152 303716
E-Mail: OLGWien.PersRP@justiz.gv.at
Einbringung der Gesuche
Das Gesuch kann eingebracht werden:
- per Elektronischem Rechtsverkehr (ERV; ID-Austria Zugang erforderlich)
Einstieg über https://justizonline.gv.at/
Anmeldung mittels ID Austria
Digitale Services -> Formulare & Ersteingaben -> Allgemeine Eingaben, Verfahrenshilfe & Hass im Netz -> Elektronisch befüllbares Webformular „Allgemeine Eingabe“
Angabe der persönlichen Daten
Gericht: Oberlandesgericht Wien
Betreff: Zulassung zur Gerichtspraxis
- per E-Mail an: OLGWien.Gerichtspraxis@justiz.gv.at
Rechtsquelle
Bundesgesetz über die Gerichtspraxis der Rechtspraktikanten (Rechtspraktikantengesetz - RPG)
Weitere Informationen
enthält das Merkblatt, das Sie nachfolgend unter "Downloads" finden.
Beachten Sie bitte auch die Hausordnung.