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Gerichtspraxis

Die Gerichtspraxis gibt Personen, die ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, die Möglichkeit, ihre Berufsvorbildung durch eine Tätigkeit bei Gericht fortzusetzen und dabei die Rechtskenntnisse zu vertiefen.

Rechtspraktikant:innen sind während dieser Zeit spartenspezifisch einem oder mehreren Gerichten zugeteilt und können dabei erste Einblicke in das juristische Berufsangebot (als Richter:in, als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, als Notar:in, als Staatsanwalt/Staatsanwältin oder auch in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Wirtschaft) gewinnen und Erfahrungen sammeln, die ihnen bei der Berufswahl helfen.


Auskunft

Personalabteilung für Rechtspraktikant:innen

Telefon +43 1 52152 303393 und +43 1 52152 303716

E-Mail: OLGWien.PersRP@justiz.gv.at


Einbringung der Gesuche

Das Gesuch kann eingebracht werden:

- per Elektronischem Rechtsverkehr (ERV; ID-Austria Zugang erforderlich)

Einstieg über https://justizonline.gv.at/

Anmeldung mittels ID Austria

Digitale Services -> Formulare & Ersteingaben -> Allgemeine Eingaben, Verfahrenshilfe & Hass im Netz -> Elektronisch befüllbares Webformular „Allgemeine Eingabe“

Angabe der persönlichen Daten

Gericht: Oberlandesgericht Wien

Betreff: Zulassung zur Gerichtspraxis

- per E-Mail an: OLGWien.Gerichtspraxis@justiz.gv.at


Rechtsquelle

Bundesgesetz über die Gerichtspraxis der Rechtspraktikanten (Rechtspraktikantengesetz - RPG)


Weitere Informationen

enthält das Merkblatt, das Sie nachfolgend unter "Downloads" finden.

Beachten Sie bitte auch die Hausordnung.