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Gerichtspraxis

Die Gerichtspraxis gibt Personen, die ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, die Möglichkeit, ihre Berufsvorbildung durch eine Tätigkeit bei Gericht fortzusetzen und dabei die Rechtskenntnisse zu vertiefen.

Rechtspraktikant:innen sind während dieser Zeit spartenspezifisch einem oder mehreren Gerichten zugeteilt und können dabei erste Einblicke in das juristische Berufsangebot (als Richter:in, als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, als Notar:in, als Staatsanwalt/Staatsanwältin oder auch in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Wirtschaft) gewinnen und Erfahrungen sammeln, die ihnen bei der Berufswahl helfen.

Auskunft

Personalabteilung für Rechtspraktikant:innen

Telefon +43 1 52152 303393 und +43 1 52152 303716

E-Mail: OLGWien.PersRP@justiz.gv.at

Einbringung der Gesuche

Das Gesuch kann eingebracht werden

- postalisch: Oberlandesgericht Wien, Referat 3, Schmerlingplatz 11, 1010 Wien;

- in der Einlaufstelle des Oberlandesgerichts Wien, Justizpalast, Erdgeschoß, Zimmer E201;

- im Einlaufkasten beim Haupteingang des Justizpalasts.

Rechtsquelle

Bundesgesetz über die Gerichtspraxis der Rechtspraktikanten (Rechtspraktikantengesetz - RPG)

Weitere Informationen

enthält das Merkblatt, das Sie nachfolgend unter "Downloads" finden.

Beachten Sie bitte auch die Hausordnung.