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Öffnungszeiten

Der Wiener Justizpalast ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich zugänglich.

Die Einlaufstelle des Oberlandesgerichts Wien ist von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.

Wenn Sie bei einem Termin pünktlich sein müssen, planen Sie bitte für die Sicherheitskontrolle genug Zeit ein.

Im selben Gebäude sind auch der Oberste Gerichtshof, die Generalprokuratur, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien untergebracht.

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Information für die Besichtigung des Gebäudes und den Besuch des Justizcafés:

Bitte beachten Sie, dass auch dafür die Sicherheitskontrolle erforderlich ist. Bitte nehmen Sie zur Vermeidung von Verzögerungen keine Gegenstände mit, die Ihnen, weil sie als Waffe eingestuft werden, abgenommen werden müssen. Darunter fallen zum Beispiel Taschenmesser, Nagelfeilen, Scheren und ähnliche Gegenstände.
Während einer Gerichtsverhandlung sind das Fotografieren, das Filmen und Tonaufzeichnungen generell verboten. Zum Thema „Filmen und Fotografieren“ beachten Sie bitte die Informationen bei „Hausordnung“ und „Medien“. Beachten Sie auch die „Information for Visitors“: Besichtigung | Information for Visitors

Information for visiting the building and visiting the cafe at the rooftop:

Please note that the security check is also required. To avoid delays, please do not bring any items that will be removed for being classified as a weapon. These include, for example, pocket knives, nail files, scissors and similar items.
During a court hearing, it is generally forbidden to take photographs, to film or to make sound recordings. On the subject of „filming and photography“, please note the information in „Hausordnung“ and „Medien“. 

Please mind the „Information for Visitors“: Besichtigung | Information for Visitors

Informations pour la visite de l’immeuble et du café au 5ème étage:

Veuillez noter que le contrôle de sécurité est également requis. Pour éviter les retards, veuillez ne pas apporter d’objets que vous devez enlever pour être classés comme une arme. Celles-ci incluent, par exemple, les couteaux de poche, les limes à ongles, les ciseaux et les articles similaires.
Lors d’une audience, il est généralement interdit de prendre des photos, de filmer ou de faire des enregistrements sonores. Concernant „le tournage et la photographie“, veuillez noter les informations dans „Hausordnung“, „Medien“ et  „Information for Visitors“: Besichtigung | Information for Visitors

Información para visitar el edificio y visitar el café en el 5to piso:

Tenga en cuenta que también se requiere un control de seguridad. Para evitar demoras, no traiga ningún artículo que deba quitar para ser clasificado como un arma. Estos incluyen, por ejemplo, cuchillos de bolsillo, limas de uñas, tijeras y artículos similares.
Durante una audiencia en la corte, generalmente está prohibido tomar fotografías, filmar o hacer grabaciones de sonido. Sobre el tema de „filmación y fotografía“, tenga en cuenta la información en „Hausordnung“, „Medien“ y  „Information for Visitors“ : Besichtigung | Information for Visitors

Erreichbarkeit

Telefon: +43 1 52152 0

Fax: +43 1 52152 3690

Adresse

1011 Wien

Schmerlingplatz 11, Postfach 26

Öffentliche Verkehrsmittel

Mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie den Justizpalast:

U-Bahn

U3: „Volkstheater“ 

Straßenbahn

1, 271, D: „Ring, Volkstheater“ 

46: „Schmerlingplatz, Volkstheater“

49: „Ring, Volkstheater“ oder „Volkstheater“

Autobus

48A: „Ring, Volkstheater“ oder „Volkstheater“   

Parkmöglichkeiten

Es gibt in der Nähe des Justizpalasts kostenpflichtige Tiefgaragen.

Auf der Straße ist das Parken in der Umgebung des Gebäudes von
Montag bis Freitag,
9 Uhr bis 22 Uhr,
gebührenpflichtig und nur in Kurzparkzonen möglich 
(Parkdauer 2 Stunden).

Barrierefreiheit

Zugang

Rechts vom Haupteingang befindet sich hinter der Rampe ein für Rollstühle geeigneter Lift.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT11 0100 0000 0546 0009

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT26 0100 0000 0546 0030

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