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Zuständigkeit

Die Oberlandesgerichte (Gerichtshöfe zweiter Instanz) entscheiden in Zivil- und Strafsachen stets als Rechtsmittelgerichte gegen Entscheidungen der Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz).

Daneben kommt diesen Gerichten besondere Bedeutung in der Justizverwaltung zu: Die Präsidentin bzw. der Präsident des Oberlandesgerichtes ist Leiterin bzw. Leiter der Justizverwaltung aller in eigenen Sprengel gelegenen Gerichte; sie bzw. er untersteht in dieser Funktion direkt der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Justiz.


Der Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz umfasst die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg.