Causa "Luger": Beschwerde der StA Folge gegeben - Strafverfahren ist fortzusetzen
Linz, 08. April 2026. Das Landesgericht Linz hatte am 22. Jänner 2026 das Strafverfahren gegen MMag. Klaus-Peter Luger diversionell erledigt. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Linz Beschwerde. Dieser Beschwerde wurde nun vom Oberlandesgericht Linz Folge gegeben.
Der Richter:innensenat entschied, dass bereits generalpräventive Belange einer Diversion entgegenstehen. Die Schadensgutmachung und die Zahlung des Geldbetrags von EUR 20.000,00 vermittelt „der Öffentlichkeit kein ausreichendes Signal“, dass jede:r die Gesetze einzuhalten hat.
Personen, wie der Angeklagte, sind „Amtsträger in besonderer Verantwortung“ und verfügen „über eine entsprechende Wirtschaftskraft“. Bei einer Diversion des vorliegenden Falls könnte der Eindruck einer „Taktik“ entstehen, dass „solches Fehlverhalten bis zur Entdeckung als opportune Handlungsoption“ gewählt werden könnte, ohne sich dafür in einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht verantworten zu müssen. „Erfordernisse der Prävention verlangen“, „den möglichen Eindruck zu vermeiden, ein solcher Tatverdächtiger könnte sich im worst case einer Entdeckung durch eine verkraftbare Zahlung vom Strafverfahren gleichsam freikaufen“.
Der Richter:innensenat setzte sich auch mit dem weiteren Argument der Staatsanwaltschaft, es treffe den Angeklagten eine schwere Schuld, eingehend auseinander, ließ aber diese Frage letztendlich offen. In diesem Zusammenhang betonte der Richter:innensenat, dass die angeklagte Tat – ausgehend vom angeklagten Sachverhalt – „besondere Charakterdefizite des Angeklagten" entlarve, weil er das Gutachten nur zu seinem „persönlichen Nutzen und Vorteil“ beauftragt habe, um seinen „unethischen Machtmissbrauch im Vorfeld“ zu tarnen, seine „eigenen (Führungs- und politischen) Funktionen“ abzusichern und eine Vorgangsweise erarbeiten zu können, um von „der eigenen Person materiellen (Haftungs-) und immateriellen Schaden abzuwenden“ sowie um dafür die Kosten zu sparen. Ein Vorteil der Gesellschaft aus dem Gutachten ist nicht zu erkennen.
Diese Entscheidung ist nicht weiter bekämpfbar. Das Landesgericht Linz ist daran gebunden.
Chronologie
Im Oktober 2025 brachte die Staatsanwaltschaft Linz Strafantrag gegen MMag. Klaus-Peter Luger beim Landesgericht Linz wegen des Vergehens der Untreue (§ 153 Abs 1 und 3 erster Fall StGB) ein. Dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Linz wurde zusammengefasst zur Last gelegt, im Zeitraum von November 2023 bis Februar 2024 in seiner damaligen Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der „Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH“ (kurz: LIVA) missbräuchlich über öffentliche Gelder verfügt zu haben. Konkret wurde ihm vorgeworfen, dass er eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens über den Bewerbungsprozess und den Hearing-Verlauf für die im Jahr 2017 ausgeschriebene Neubesetzung des künstlerischen Leiters der LIVA beauftragt habe, obwohl er gewusst haben soll, dass er selbst die Fragen für das Hearing an den letztendlich erfolgreichen Kandidaten weitergegeben habe. Den Auftrag für das Gutachten soll MMag. Luger somit vorwiegend im eigenen Interesse erteilt haben. Der LIVA sei dadurch ein Schaden in Höhe von EUR 19.061,15 entstanden.
Das Strafverfahren am Landesgericht Linz wurde diversionell erledigt und mit Beschluss vom 22.1.2026 eingestellt. Das Gericht begründete dies im Wesentlichen mit einer erfolgten Verantwortungsübernahme des MMag. Luger: Er stehe öffentlich zu seinen Fehlern und habe die notwendigen Konsequenzen gezogen. Weiters habe er der LIVA die gesamten Kosten für das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten ersetzt und zusätzlich eine Geldbuße inkl. Verfahrenskosten im Umfang von EUR 20.000,- bezahlt.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat daraufhin Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens erhoben und die Fortführung beantragt. Sie ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung nicht vorliegen. Luger habe das Rechtsgutachten zum Bewerbungsprozess und Hearing für die 2017 ausgeschriebene Leitung der LIVA überwiegend im eigenen Interesse beauftragt und die Kosten von 19.061,15 Euro auf die öffentlich finanzierte LIVA übertragen.
Aufgrund seiner damaligen Position sei von schwerer Schuld auszugehen, insbesondere weil sein Verhalten geeignet sei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung in staatsnahen Unternehmen zu erschüttern.
Für diese Beschwerde zuständig ist das OLG Linz als Rechtsmittelgericht. Die inhaltliche Entscheidung ergeht in nichtöffentlicher Sitzung. Personelle Zusammensetzung: Senat von drei Richter:innen.
Weblinks zu den detaillierten Presseaussendungen:
StA Linz: Strafantrag gegen MMag. Klaus-Peter Luger
LG Linz: Diversion und Einstellung des Strafverfahrens
StA Linz: Beschwerde gegen Einstellung
Rückfragehinweis:
Dr. Wolfgang SEYER
Telefon: +43 57 60121 11627
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