Öffnungszeiten
Amtsstunden : 7:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr : 8:00 bis 12:00 Uhr
Neue Öffnungszeiten der Amtsbibliothek: Montag bis Freitag jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr
EINSCHRÄNKUNG DES PARTEIENVERKEHRS
AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA-SITUATION
Die nachstehend angeführte Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes im Gerichtsgebäude wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Informationen
zum Gerichtsbetrieb, insbesondere auch zu den bei Gericht geltenden
Corona-Maßnahmen, finden Sie nachfolgend sowie in der
Navigationsleiste „Covid-19“
(siehe Leiste oben)
und
in der Hausordnung.(siehe Verweise rechts).
Personen, die das Gerichtsgebäude betreten oder sich darin aufhalten, haben einen Mindestabstand von 1 Meter (idealerweise 1,5 bis 2 Meter) einzuhalten.
In allen parteiöffentlichen Bereichen, also insbesondere in den Gängen und Wartebereichen, gilt ausnahmslos die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske (nach den in den öffentlichen Verkehrsmitteln geltenden Regelungen).
Über allfällige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im Verhandlungssaal bei Einhaltung der 3 G-Regel befindet das Entscheidungsorgan.
Für den Parteienverkehr wird eine telefonische Voranmeldung empfohlen, was auch eine allfällige Wartezeit verkürzt.
Der Zutritt zu Verhandlungen kann für Sachverständige, Dolmetscher:innen sowie Besucher:innen durch sitzungspolizeiliche Anordnungen der Entscheidungsorgane (Richter:innen und Rechtspfleger:innen) vom Vorliegen eines aktuellen 3G-Nachweises (§ 2 Abs 2 6. COVID-19-SchuMaV) abhängig gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des
Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 11144
Adresse
4020 Linz
Gruberstraße 20
Parkmöglichkeiten
Im Bereich um das Gebäude ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone eingerichtet.
Kostenpflichtige Parkgaragen in unmittelbarer Nähe:
- Medicent Linz APCOA
- Tiefgarage Eishalle
- Arcotel-Garage
Die Haltestellen (jeweils "Lederergasse") der Buslinien 12, 25 und 27 befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein mittels Auffahrtsrampe barrierefreier Zugang, Lifte und WC-Anlagen für Personen mit besonderen Bedürfnissen sind vorhanden.Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT55 0100 0000 0545 0002
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT86 0100 0000 0545 0026
BIC: BUNDATWW