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Unhaltbarer Vorwurf gegen die Tiroler Gerichtsbarkeit

Der Verbraucherschutzverein (VSV) will laut APA-OTS-Mitteilung vom 14.4.2020
im Zusammenhang mit den von ihm beabsichtigten Amtshaftungsklagen wegen der Ansteckung mit dem Coronavirus in Tiroler Skigebieten die Möglichkeit prüfen lassen, derartige Klagen in Wien einzubringen. Er begründet dies damit: Da sollte – nach allem, was wir bisher erleben – eine gerichtliche Beurteilung unabhängiger möglich sein als im Land Tirol.“
Der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck weist den Vorwurf der Parteilichkeit richterlicher Entscheidungsorgane in Tirol entschieden zurück. Gemäß der verfassungsrechtlich normierten Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungsorgane (Art. 87 Abs 1 B-VG) sind die Richter verpflichtet, ihre richterlichen Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Die vom Verbraucherschutzverein in seiner Mitteilung unterstellte bewusste Parteilichkeit Tiroler Richterinnen und Richter stellt eine Beleidigung dar, die jeder tragfähigen Grundlage entbehrt und das Maß sachlich berechtigter Kritik überschreitet.

Innsbruck, am 15. April 2020

Der Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck:
Dr. Wigbert Zimmermann
Vizepräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck