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"Vizepräsidentin verliert Richteramt"

Das Oberlandesgericht Linz hat heute in der Strafsache gegen die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch Mag. Kornelia Ratz über ihre noch offene Berufung hinsichtlich der Strafe und der Ansprüche der Privatbeteiligten entschieden.
Bereits am 22.9.2015 hatte der Oberste Gerichtshof ihre Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Linz hat in der heute stattgefundenen Berufungsverhandlung der Berufung der Mag. Ratz keine Folge gegeben und damit die in erster Instanz verhängte Freiheitsstrafe von 32 Monaten, von der ein Teil von 22 Monaten  gemäß § 43a Abs 4 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde, bestätigt. Ebenso bestätigt wurde die Verurteilung der Mag. Ratz zu Schadenersatzzahlungen an Geschädigte, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten. Diese Berufungsentscheidung bedeutet für Mag. Ratz gemäß § 100 Abs 1 Z 4 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz den Verlust des Richteramts.
Mit der nunmehr möglichen Neubesetzung der Vizepräsidentenstelle des Landesgerichts Feldkirch kann auch in personeller Hinsicht endgültig ein Schlussstrich unter die „Testamentsaffäre“ gezogen werden.


Innsbruck, am 20. Oktober 2015

Der Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck:
Dr. Wigbert Zimmermann
Vizepräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck