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Medienstelle

Leitung

Dr. Klaus Dieter GOSCH
Vizepräsident des Oberlandesgerichts
Telefon: +43 5 76014 342078
Mobil: +43 676 8989 50188
Dr. Klaus Dieter GOSCH

E-Mail:

medienstelle.OLGInnsbruck@justiz.gv.at

Bei den größeren Gerichten, bei allen Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sind Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Verfahren) betraut sind. Ihre Medienarbeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach dem Medienerlass 2016, der Ihnen im Bereich "Justiz > Medienstellen" als Download zur Verfügung steht.

Die Mediensprecher:innen als Leiter:innen dieser Medienstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Unschuldsvermutung, Gewährleistung eines fairen Verfahrens, Vorschriften über die Geheimhaltung, Vorschriften zum Opferschutz, Persönlichkeitsrechte) zu beachten und dafür zu sorgen, dass die sachgemäße Durchführung von laufenden Verfahren dadurch nicht vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet wird.

Unter den angegebenen Telefonnummern stehen die Mediensprecher:innen Journalist:innen für Auskünfte zur Verfügung.

Der Justiz ist es ein großes Anliegen, dem Informationsanspruch der Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gestärkt werden.

Für allgemeine Anliegen verwenden Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten, die auf der Startseite (Oberlandesgericht Innsbruck) angeführt sind.

Die Medienstelle des Oberlandesgerichtes Innsbruck ist im Sinne des Medienerlasses des Bundesministeriums für Justiz vom 12.11.2003 um eine gute Zusammenarbeit mit den Medien bemüht (unter anderem durch die wöchentliche Versendung des Verhandlungsspiegels für die in Strafsachen am Oberlandesgericht stattfindenden Berufungsverhandlungen, durch zeitnahe Beantwortung von Medienanfragen, durch Pressemitteilungen und Pressekonferenzen). Über die eigentliche Medienarbeit hinaus werden durch verschiedene Projekte (Z. B. Universitätsprojekt „Der Beruf der Richterin/des Richters“, Projekt „Gerichtsbarkeit goes school“, Informationstag für die Tiroler und Vorarlberger Gemeinden) Menschen in unserer Gesellschaft angesprochen, die an der Gerichtsbarkeit bzw. an den bei Gericht anhängig gewordenen Lebenssachverhalten und an deren rechtlicher Analyse interessiert sind. Für noch vor der Berufswahl stehende Personen dienen diese Veranstaltungen auch der Berufsorientierung. In diesem Sinn wird versucht, die Öffentlichkeitsarbeit auf eine möglichst breite Basis zu stellen.