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FORUM JUSTIZ: Talk in Court zum Thema „Selbstbestimmung am Lebensende“

Wie kann ein Rechtsstaat individuelle Freiheit ermöglichen und zugleich Schutz, Fürsorge und Verantwortung gewährleisten?“

„Kaum ein Thema berührt grundlegende Fragen unseres Menschseins in ähnlicher Weise wie die Auseinandersetzung mit Sterben, Würde, Freiheit und Verantwortung.“ Mit diesen Worten eröffnete der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. Klaus-Dieter Gosch das FORUM JUSTIZ: Talk in Court zum Thema „Selbstbestimmung am Lebensende“ am 18.6.2026.


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Präsident Dr. Klaus-Dieter Gosch bei der Eröffnung



Neben rund 80 Besucher:innen fanden sich im Schwurgerichtssaal in Innsbruck auch die geladenen Podiumsgäste des Abends ein: Palliativmedizinerin, Medizinethikerin und Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende Dr.in Christina Kaneider, DDr. Peter Schipka, Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Universitätsprofessorin für Praktische Philosophie an der Universität Innsbruck Dr.in Anne Siegetsleitner und Universitätsprofessor. Dr. Alois Birklbauer, stellvertretender Vorstand des Instituts für Strafrechtswissenschaften und Leiter der Abteilung für Strafrechtswissenschaften und Medizinrecht an der Universität Linz. Durch die Veranstaltung führte MMag.a Dr.in Sarah Feldkircher, LL.M., Leiterin der Fortbildungsabteilung des Oberlandesgerichts Innsbruck und
Richterin des Landesgerichts Feldkirch.


Eine Frage der Ethik, der Moral und des Rechts

Dem sensiblen Thema näherten sich die Vortragenden in Keynotes aus ihrer jeweiligen Perspektive – gesellschaftlich, rechtlich, medizinisch und ethisch. Dr.in Christina Kaneider sprach sich für einen offenen Dialog aus, der die Sichtbarkeit des Themas „assistierter Suizid“ in der Öffentlichkeit erhöht. Es sei zwar kein Tabu mehr und greifbarer für die Menschen geworden, aber es gäbe nach wie vor zu wenig Informationen darüber. DDr. Peter Schipka beschäftigte sich mit der Rolle von Einrichtungen und stellte die Frage in den Raum, welchen Schutz Menschen in solchen Situationen benötigen – vielleicht auch vor sich selbst. Das Verhältnis von Moral, Ethik und Recht in einem liberalen Staat mit einer Bevölkerung, in der verschiedene moralische Positionen zur Sterbehilfe vertreten werden, thematisierte Dr.in Anne Siegetsleitner. Die rechtliche Perspektive inklusive der historischen Komponente zeichnete Dr. Alois Birklbauer in seinem Vortrag zum Sterbeverfügungsgesetz nach. Er kam zum Schluss, dass die Thematik mit „Selbstbestimmung über das Leben“ betitelt werden sollte, da es nicht immer das Lebensende im hohen Alter betrifft. Eine Frage einte die Experten: Wie wollen wir als Gesellschaft mit diesem Thema umgehen?

Eine große Herausforderung für die Gesellschaft

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion hatte das Publikum Gelegenheit, sich ebenfalls an der Diskussion zu beteiligen und weitere Sichtweisen und Meinungen einzubringen. Ein zentraler Konsens: Selbstbestimmung zu ermöglichen, stellt eine Gesellschaft in Zusammenhang mit der Schutzverantwortung und den unterschiedlichen moralischen Überzeugungen vor eine große Herausforderung, für die es keine einfache Lösung gibt.

Wir bedanken uns bei den Vortragenden sowie dem Publikum für ihr Kommen und den wertvollen Austausch, der zu dieser gelungenen Veranstaltung maßgeblich beigetragen hat.



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v. l.: PräsdOLG Dr. Klaus-Dieter Gosch, MMag.a Dr.in Sarah Feldkircher, LL.M., DDr. Peter Schipka, Dr. Alois Birklbauer, Dr.in Christina Kaneider, Dr.in Anne Siegetsleitner


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Das Interesse an der Veranstaltung war groß

© OLG Innsbruck