Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Future Award der Justiz

Future Award der Justiz

Teilnahmebedingungen

Future Award der Justiz

für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25



Save the date:
Einsendeschluss: 15. Mai 2025

Preisverleihung: Herbst 2025



Was?
Beim Future Award können vorwissenschaftliche Arbeiten (im Weiteren: VWA) und (auch im Team erstellte) Diplomarbeiten, die zumindest mit „Gut“ benotet wurden und sich fundiert mit juristischen Themen auseinandersetzen, eingereicht werden. Teilnehmende Schüler:innen können rechtshistorische, rechtspolitische, verfassungsrechtliche, demokratiepolitische, aktuelle gesellschaftspolitische sowie justizielle Themen im engeren Sinn behandeln; besonders erwünscht sind Arbeiten mit einem direkten Bezug zur Justiz.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die VWA/die Diplomarbeit zum Zeitpunkt des Einreichens bereits benotet wurde. Bereits veröffentlichte VWA/Diplomarbeiten werden beim Future Award der Justiz nicht berücksichtigt.

Wer?
Teilnahmeberechtigt sind Vorarlberger und Tiroler Maturant:innen der allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und der Handelsakademien (HAK) der Schuljahre 2023/2024 und 2024/25. Mitarbeiter:innen der Justiz sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Wie?
Die VWA/Die Diplomarbeiten sind dem Oberlandesgericht Innsbruck zu übermitteln. Dort werden sie von einer hochkarätigen Fachjury beurteilt. Die Entscheidung der Fachjury ist nicht anfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Teilnehmer:innen werden vom Ergebnis der Begutachtung verständigt. Die Verfasser:innen der drei bestbewerteten Arbeiten werden zur Preisverleihung, eingeladen werden.

Bei der Einreichung ist wie folgt vorzugehen:

1. Alle VWA/Diplomarbeiten sind in einfach ausgedruckter Form bis spätestens 15. Mai 2025 beim

Oberlandesgericht Innsbruck

zH Herrn Vizepräsidenten des OLG Dr. Klaus-Dieter Gosch

Maximilianstraße 4

6020 Innsbruck

einzureichen. Zusätzlich ist die VWA/die Diplomarbeit entweder als pdf-Dokument oder per E-Mail an klaus-dieter.gosch@justiz.gv.at oder auf einem Datenträger bereitzustellen.

2. Der VWA/die Diplomarbeit sind in ausgedruckter Form anzuschließen:

  • der Nachweis der Benotung,

  • ein ausgefülltes und handschriftlich unterfertigtes Einreichblatt1,

  • eine handschriftliche unterfertigte eidesstattliche Erklärung und Abtretungserklärung sowie

  • im Fall des Einreichens zu anderen Preisen bzw der Prämierung mit anderen Preisen eine Mitteilung hierüber.

Im Fall der Einreichung einer im Team erstellten Diplomarbeit hat jedes einzelne Teammitglied jeweils das Einreichblatt sowie die eidesstattliche Erklärung und Abtretungserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Die übermittelten VWA/Diplomarbeiten und Unterlagen werden nicht retourniert.

Was gibt es dafür?

Die Verfasser:innen aller eingereichten VWA/Diplomarbeiten erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme am Future Award der Justiz.

Die drei bestbewerteten VWA/Diplomarbeiten werden im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung präsentiert und ausgezeichnet. Die Verfasser:innen dieser VWA/Diplomarbeit erhalten zudem Geldpreise:

1. Platz € 500,--

2. Platz € 400,--

3. Platz € 300,--



1 siehe Formular im Anhang I der Teilnahmebedingungen zum Future Award

2 siehe Formular im Anhang II der Teilnahmebedingungen zum Future Award





Sollte ein Team mit seiner Diplomarbeit einen der drei ersten Plätze erreichen, wird der jeweilige Geldpreis auf die Teammitglieder aufgeteilt.


Der Präsident des Oberlandesgerichts

Dr. Wigbert Zimmermann