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OLG-Präsidenten zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft: Einfallstor für politische Interventionen wird geöffnet

Die Pläne für die Bundesstaatsanwaltschaft beeinträchtigen die Gewaltenteilung, politisieren Ernennungen und schaffen eine Kontrolle laufender Ermittlungsverfahren. Die Entwürfe müssen umfassend überarbeitet werden.

Die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck äußern sich klar ablehnend zu den Entwürfen für die geplante Bundesstaatsanwaltschaft. Sie verweisen dazu auf die kürzlich beschlossenen Stellungnahmen der bei jedem Oberlandesgericht eingerichteten unabhängigen Begutachtungssenate. Die Oberlandesgerichte befürworten die Einführung einer weisungsfreien Spitze der Staatsanwaltschaften grundsätzlich, die vorliegenden Pläne verfehlen dieses Ziel jedoch. Vielmehr öffnet der Gesetzesentwurf ein Einfallstor für politische Interventionen. Statt eine unabhängige Weisungsspitze zu schaffen, wird der parteipolitische Druck auf die Justiz erhöht, statt Ernennungsvorgänge transparent zu gestalten, werden sie zum Gegenstand parteitaktischer Verhandlungen und statt das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, wird die Gewaltenteilung beeinträchtigt.

Parlament darf laufende Ermittlungsverfahren kontrollieren

Besonders bedenklich ist die geplante Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament. Umfasst sind davon sogar laufende Ermittlungsverfahren, für deren Kontrolle im Sinne der Gewaltenteilung ausschließlich unabhängige Gerichte zuständig sein dürfen und sollen. Parlamentarische Anfragen beeinträchtigen zudem laufende Ermittlungen und erzeugen den Anschein einer politischen Einflussnahme.

Ähnlich problematisch ist die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament. Dadurch entsteht die Gefahr, dass in politisch exponierten Verfahren gezielt Druck auf einzelne Mitglieder ausgeübt wird. Dies beeinträchtigt die unabhängige Entscheidungsfindung, die durch den vorliegenden Entwurf eigentlich gestärkt werden sollte.

Bestellvorgang droht zum politischen Spielball zu werden

Der politische Einfluss wird bereits bei der Bestellung des Dreiergremiums der Bundesstaats-anwaltschaft deutlich. Der Nationalrat darf die vorgeschlagenen Kandidat:innen ablehnen, mit einfacher Mehrheit, ohne Begründung und sooft er möchte. Der Bestellvorgang droht da-mit in den Fokus parteitaktischer Überlegungen zu geraten. Eine Blockade der Bestellung könnte eine der Folgen sein. Ein erklärtes Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, den Ernennungsvorgang unpolitisch und transparent zu gestalten, dieses Ziel wird klar verfehlt.

Zudem haben die Mitglieder der geplanten Besetzungskommission mit Praxiserfahrung im staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Bereich keine für eine Bestellung ausreichende Mehrheit. Dies wirft die Frage auf, ob eine solche Kommission in der Lage ist, jene Kandidat:innen auszuwählen, die sich für die Leitung der Bundesstaatsanwaltschaft am besten eignen. Daher fordern die vier Oberlandesgerichte, dass die Mehrheit der Besetzungskommission aus der Richter- bzw. Staatsanwaltschaft kommt.

Problematische Voraussetzungen und zu kurze Amtsdauer

Dazu kommt, dass die Ernennungsvoraussetzungen für diese Spitzenfunktionen zu niedrig angesetzt sind. Vorausgesetzt wird eine zehnjährige Berufserfahrung als Staatsanwältin oder Staatsanwalt bzw. als Richterin oder Richter in Strafsachen. Diese Tätigkeit muss aber nicht unmittelbar vor der Ernennung liegen. Das Straf- und Strafprozessrecht wird jedoch zunehmend komplexer und entwickelt sich dynamisch. Um den hohen fachlichen Anforderungen an die Leitung der Bundesstaatsanwaltschaft gerecht zu werden, braucht es Kandidat:innen, die nicht nur hervorragend geeignet sind, sondern auch aktuell im staatsanwaltschaftlichen oder strafrichterlichen Bereich arbeiten.
Deutlich zu kurz ist die geplante Funktionsperiode der Dreierspitze der Bundesstaatsanwaltschaft mit sechs Jahren, wobei der Vorsitz überdies alle zwei Jahre wechseln soll. Dies wird zu einem Verlust an Fachwissen und Kontinuität führen. Die Bündelung von Behördenleitung, Fachaufsicht und den bisherigen Aufgaben der Generalprokuratur in einem einzigen, rotierend geführten Dreiergremium ist der Effizienz der Behörde abträglich.

Rechtsstaatlicher Rückschritt

Die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte treten übereinstimmend mit den Begutachtungssenaten der Oberlandesgerichte für die Weiterentwicklung der rechtsstaatlichen Institutionen und die angestrebte Entpolitisierung der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze ein. Diese geplante Reform ist aber kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt; das angestrebte Ziel wird damit verfehlt. Der Vorschlag muss grundlegend überarbeitet werden.


Mag.a Katharina Lehmayer, Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien
Mag. Michael Schwanda, Präsident des Oberlandesgerichts Graz
Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des Oberlandesgerichts Linz
Dr. Klaus-Dieter Gosch, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck