Der klagende Klagenfurter Magistratsdirektor ist kein Beamter, sondern Vertragsbediensteter
Das Oberlandesgericht Graz bestätigt damit die Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt.
Zwischen der Stadt Klagenfurt und ihrem Magistratsdirektor besteht kein Beamtendienstverhältnis, sondern ein privatrechtliches. Das hat der Senat 7 des Oberlandesgerichts Graz mit Beschluss vom 25. Juli 2024 entschieden. Der Senat bestätigt damit in der Hauptsache die von der Stadt Klagenfurt angefochtene Entscheidung des Erstgerichts, dem Landesgericht Klagenfurt.
Über die durch den Magistratsdirektor eingeklagten Forderungen an Überstundenzuschlägen hat in erster Instanz das Landesgericht Klagenfurt als Arbeits- und Sozialgericht zu entscheiden.