Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Über 30 Teilnehmer:innen bei der Veranstaltung „Strafrechtliches Grundwissen für Kärntner Medienvertreter:innen“

Großes Interesse gab es an der Veranstaltung, die erstmals am Landesgericht Klagenfurt über die Bühne ging.
Praktisch täglich berichten Medienvertreter:innen in Kärnten über Gerichtsverhandlungen und Urteile und sind dabei nicht selten direkt vor Ort im Gerichtssaal. Am 21. Oktober 2025 betraten sie aber dennoch Neuland: Zum ersten Mal luden Oberlandesgericht und Oberstaatsanwaltschaft Graz sowie Landesgericht und Staatsanwaltschaft Klagenfurt Medienvertreter:innen zu einer Informationsveranstaltung in das LG Klagenfurt ein. Im Verhandlungssaal 10 wurde den Print-, Online- und Rundfunk-Journalist:innen strafrechtliches Grundwissen nähergebracht. Das Interesse war groß – rund 35 Medienvertreter:innen, darunter erfahrene Gerichtsjournalist:innen ebenso wie junge Redakteur:innen, folgten der Einladung der Justiz und erfuhren unter anderem, wie die Staatsanwaltschaften strukturiert sind, wie Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren bei Gericht ablaufen und welche Rechtsmittel es gegen Urteile und Beschlüsse gibt. Besonders interessant waren für die anwesende Presse die Ausführungen zur Medienarbeit (und deren Grenzen) bei Staatsanwaltschaft und Gericht.


20251021 104629

Begrüßten über 30 Medienvertreter:innen im LG Klagenfurt: Mag. Christian Pirker, HR Dr. Christian Liebhauser-Karl, Mag. Markus Kitz, Mag. Manfred Herrnhofer, Mag.a Tina Frimmel-Hesse, Mag. Stefan Koller und Mag. Erich Leitner (v.l.)


„Veranstaltung wie diese sind wichtig, um auch wechselseitig im Gespräch zu bleiben“, war sich der Präsident des LG Klagenfurt, Mag. Manfred Herrnhofer, bei seinen Eröffnungsworten sicher. Dass es Bedarf für einen konstruktiven Austausch gebe, habe die große Resonanz auf diese Informationsveranstaltung bewiesen. Die Leiterin der StA Klagenfurt, Mag.a Tina Frimmel-Hesse, pflichtete ihm bei und ergänzte: „Als ehemalige Mediensprecherin weiß ich, wie groß das Informationsbedürfnis der Medien ist.“ Die Vermittlung von strafrechtlichen Inhalten solle schlussendlich auch dazu beitragen, dass die Öffentlichkeit Medienberichte über Ermittlungshandlungen und Urteile noch besser verstehen kann.

20251021 111653

20251021 091319

Die Mediensprecher von Gericht und Staatsanwaltschaft erhielten unzählige Fragen zum Thema Strafrecht (Fotos: OLG/OStA Graz)


Die Vortragenden HR Dr. Christian Liebhauser-Karl (Leiter der Medienstelle des LG Klagenfurt), Mag. Markus Kitz (Leiter der Medienstelle der StA Klagenfurt), Mag. Christian Pirker (Mediensprecher der StA Klagenfurt) sowie EOStA Mag. Erich Leitner (Leiter der Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Graz) und Mag. Stefan Koller (Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichtes Graz) sahen sich nach ihren Ausführungen jeweils mit einer Fülle an Fragen konfrontiert. Die versammelten Medienvertreter:innen wollten etwa wissen, wann Fahndungsfotos veröffentlicht werden, ob Staatsanwält:innen Fälle abgeben können, wo die Unterschiede zwischen einer angeklagten, verurteilten oder betroffenen Person liegen und wann man in Medienberichten von einem mutmaßlichen Täter sprechen kann. Sie wurden aber auch aufgeklärt, dass Medienstellen keine Nachrichtenagentur sind und dass es keinen Sinn macht, immer wieder Rundrufe bei Mediensprecher:innen zu machen, ob es Neuigkeiten in einer bestimmten Causa gebe.


Am Ende der rund dreistündigen Verhandlung waren sich alle Beteiligten sicher, dass dieser Informationsaustausch wiederholt werden sollte.