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Justizombudsstelle

Sie haben Fragen zu einem gerichtlichen Verfahren, an dem Sie beteiligt sind? Sie fühlen sich nicht ausreichend informiert? Sie fühlen sich unfreundlich behandelt oder haben Fragen zur Verfahrensdauer?

Ihre Anliegen sind der Justiz wichtig! Die österreichische Justiz bietet den Bürgerinnen und Bürgern durch die unabhängigen Justizombudsstellen ein verbessertes Informations- und Beschwerdeservice. Diese Ombudsstellen sind an den Oberlandesgerichten eingerichtet und werden von erfahrenen Richter/inne/n betreut.

Der Eingriff in laufende Gerichtsverfahren, die Abänderung oder Kommentierung einer Gerichtsentscheidung liegen außerhalb der Kompetenz der Ombudsstellen. Sollten Sie mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden sein, so bleibt Ihnen der gesetzliche Instanzenzug (Rechtsmittel) offen.

Für einfache Rechtsauskünfte stehen Ihnen weiterhin die Amtstage der Bezirksgerichte zur Verfügung. Sie können auch einen Termin bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer bzw. bei der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vereinbaren.

Die Justizombudsstelle des Oberlandesgerichtes Graz ist für Sie da:

Wir nehmen Ihre Anregungen, Anfragen oder Beschwerden gerne von Montag bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr entgegen:

Telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 800 440 12,

per Fax unter +43 316 8064 1600,

per E-Mail unter justizombudsstelle.graz@justiz.gv.at

oder persönlich bei Sprechtagen (an jedem zweiten Montag im Monat von 8.30 bis 12.30 Uhr im

  • Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz,
  • Landesgericht Leoben,
  • Landesgericht Klagenfurt

jeweils nach telefonischer Vereinbarung.