Öffnungszeiten
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Servicecenter: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 316 8064
Fax: +43 316 8064 1603
Adresse
8010 Graz
Marburger Kai 49
Parkmöglichkeiten
gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz, Tiefgarage Kunsthaus, Citygarage Weitzer).
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Buslinien der Grazer Verkehrsbetriebe 30, 31, 32, 33, 34, 34E, 35, 39, 40, 67 bis Haltestelle Wielandgasse oder Gebietskrankenkasse (anschließender Fußweg ca. 2 Minuten), oder Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7 bis Haltestelle Jakominiplatz (Fußweg ca. 10 Minuten).
Barrierefreiheit
Zugang
Der gekennzeichnete barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude befindet sich neben dem Haupteingang. Vom Eingangsbereich aus sind alle Stockwerke mit einem Lift barrierefrei erreichbar.
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher/innen werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT43 0100 0000 0547 0006
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT43 0100 0000 0547 0879
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