Landesgericht Wiener Neustadt

Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr
Information zum Gerichtsbetrieb
Beim Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden weiterhin alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern.
Achten Sie daher weiterhin nach Möglichkeit auf die Einhaltung eines Mindestabstandes und tragen Sie nach Kontakt mit Infizierten oder bei typischen Krankheitssymptomen unabhängig von einer Quarantäne- oder Testverpflichtung aus Rücksicht auf Ihre Mitmenschen eine Gesichtsmaske.
Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, empfiehlt es sich rechtzeitig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Für schriftliche Eingaben stehen Ihnen wie bisher elektronische Eingaben und der Postweg offen.
Ombudsstelle: Jeder dritte Montag im Monat telefonisch von 8.00 bis 12.00 Uhr oder gegen Terminvereinbarung unter 0676/898923612.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Das Gerichtsgebäude darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der zu besuchenden Verhandlung betreten werden.
Formulare in Arbeits- und Sozialgerichtssachen
Machen Sie von den auf der Unterseite "Formulare im Arbeits- und Sozialrecht" zur Verfügung gestellten Download-Formularen für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen, Pflegegeld, Leistungen aus der Krankenversicherung (samt Kinderbetreuungsgeld etc.), Unfallversicherung sowie Klageerhebung gegen Kündigungen und Entlassungen Gebrauch, um einen nicht notwendigen Ausgang zu vermeiden:
Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Formular auch handschriftlich abschreiben.
Schicken Sie diese Eingaben per Post oder elektronisch an das Gericht.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Parkmöglichkeiten
Es bestehen Parkmöglichkeiten im Bereich des nahen Hauptbahnhofes Wiener Neustadt, in der Maximilian- und Dietrichgasse und an den beiden ausgewiesenen Parkplätzen in der Dietrichgasse.
Barrierefreiheit
Zugang
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch