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Landesgericht St. Pölten

Landesgericht St. Pölten

Öffnungszeiten


Gemäß § 24 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz idgF werden für den allgemeinen Parteienverkehr folgende Regelungen angeordnet:

• Eine persönliche Vorsprache im Servicecenter des Justizzentrums St. Pölten ist außerhalb von gerichtlichen Ladungen ausschließlich Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 15.30 Uhr möglich.

Eine telefonische Voranmeldung über das Servicecenter des Justizzentrums St. Pölten unter 02742/809/Durchwahl 334 wird empfohlen.

Allgemeine Informationen finden sich auf der Website der Justiz www.justiz.gv.at.

• Der Amtstag des Landesgerichtes St. Pölten in Arbeits- und Sozialrechtssachen und des Bezirksgerichtes St. Pölten ist am Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Für die Vorsprache am Amtstag ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine werden nach telefonischer, in dringenden Fällen persönlicher Voranmeldung im Servicecenter (Anmeldung bis spätestens am Vortag 15.00 Uhr) vergeben.

• Die Anzahl der Besucher bei öffentlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen oder mündlichen Streitverhandlungen in Zivilsachen kann durch sitzungspolizeiliche Verfügungen der Vorsitzenden beschränkt werden.

• Eine Weigerung, sich den in der Hausordnung vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zu unterziehen, die infolge der Einlassverweigerung dazu führt, dass eine zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Verfahrenshandlung nicht vorgenommen oder einer Verpflichtung im Gericht nicht nachgekommen wurde, ist als unentschuldigte Säumnis anzusehen (§ 16 Abs 5 GOG).

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr

Das Justiz-Servicecenter befindet sich im Erdgeschoß rechts.

Amtstag

Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2742 809
Fax: +43 2742 79566

Adresse

3100 St. Pölten
Schießstattring 6

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Gerichtsgebäude ist vom Hauptbahnhof zu Fuß innerhalb weniger Minuten über die Julius Raab-Promenade erreichbar.

Parkmöglichkeiten

Stellplätze für Fahrzeuge nach § 29b Abs. 4 StVO befinden sich auf dem Vorplatz, sonstige Parkplätze sind in geringer Zahl in der Umgebung vorhanden, Parkgaragen befinden sich in unmittelbarer Umgebung in 3100 Bräuhausgasse 1 und 3100 Julius Raab-Promenade 27

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.

Videokonferenz

Videokonferenzanlage vorhanden

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges

IBAN: AT15 0100 0000 0546 1101
BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch

IBAN: AT69 0100 0000 0546 1778
BIC: BUNDATWW