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Öffnungszeiten

Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.


Amtsstunden 07.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle 07.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr 08.00 bis 12.00 Uhr


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:

Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag - 8.00 bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 31188

Adresse

5010 Salzburg

Rudolfsplatz 2

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Landesgericht Salzburg ist mit den Obus-Linien 3, 5, 6, 8, 9, 10, 14, 25, 27, 28 und 840 erreichbar. Die Haltestationen befinden sich an der Südseite des Gerichtsgebäudes in der Nonntaler Hauptstraße bzw. gegenüber vor dem Bezirksgericht und am Beginn der Hellbrunnerstraße. Der Stationsname lautet jeweils „Justizgebäude“.

Parkmöglichkeiten

In unmittelbarer Umgebung des Justizgebäudes befinden sich die Parkgaragen des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder und der Salzburger Landeshypothekenbank sowie der Parkplatz Petersbrunnstraße. Behindertenparkplätze sind an der Nordseite des Justizgebäudes in der Kaigasse ausgewiesen.

Barrierefreiheit

Zugang

Das Justizgebäude Rudolfsplatz 2 ist über die Eingänge am Rudolfsplatz, der Nonntaler Hauptstraße und der Schanzlgasse barrierefrei erreichbar. Der Zugang über den Kajetanerplatz ist nicht barrierefrei gestaltet.

Sämtliche Geschosse sind barrierefrei über Lifte zu erreichen und mit barrierefreien WC-Anlagen ausgestattet.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT75 0100 0000 0545 0806

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT80 0100 0000 0545 0813

BIC: BUNDATWW