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Schulbesuche


Schulklassen und Gruppen Studierender sind eingeladen, Gerichtsverhandlungen am Landesgericht Salzburg zu besuchen.

Voraussetzungen

1. Planung des Besuchs, Anmeldung

Beachten Sie bitte, dass bei Besuchen von Gruppen aus organisatorischen Gründen eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

Bitte melden Sie sich mindestens drei Wochen vor dem angedachten Termin bei der Medienstelle des Landesgerichtes Salzburg an. Füllen Sie dazu das im Kasten rechts zum Download zur Verfügung stehende Anmeldeformular vollständig aus und senden Sie es per E-Mail an die Medienstelle des Landesgerichtes Salzburg (medienstelle.lgsalzburg@justiz.gv.at).

Der Treffpunkt am Besuchstag wird Ihnen nach Anmeldung bekannt gegeben.

2. Aufsichtsperson und Gruppengröße

Jede Besuchergruppe (maximal 20 SchülerInnen bzw. Studierende) muss von einer erwachsenen Aufsichtsperson bzw. einer verantwortlichen Ansprechperson begleitet werden.

3. Einlass: Treffpunkt und Uhrzeit

Die Schulklasse bzw. Studierendengruppe muss sich zumindest 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn am Landesgericht einfinden, da es durch die Einlasskontrolle zu längeren Wartezeiten kommen kann.

4. Einlass: Sicherheitsmaßnahmen

Jede Person wird beim Betreten des Gerichtsgebäudes kontrolliert.

Zur besonderen Beachtung: 

Das Gerichtsgebäude darf nicht mit einer Waffe betreten werden. Als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib und Leben geeignete Gegenstand anzusehen.

Das Mitbringen von Behältnissen mit Flüssigkeiten (egal welcher Menge) in das Gerichtsgebäude ist untersagt. Getränke können im Dachterrassencafe oder am Getränkeautomaten erworben werden. 

Fotos, Film- und Tonaufnahmen von Verhandlungen sind ausnahmslos verboten (§§ 228 Abs. 4 StPO, 22 MedienG). 

Die Mitnahme von Handys ist gestattet. Es ist aber untersagt, diese im Verhandlungssaal zu benützen. 


Kontakt und Anmeldeformular

Medienstelle Landesgericht Salzburg