Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Servicecenter: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT.
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Amtstag
Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag, 8.00 -12.00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 51188
Adresse
4910 Ried im Innkreis
Bahnhofstraße 56
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt vor dem Eingang in der Bahnhofstraße befindet sich eine Busstation; der südlich am Ende der Bahnhofstraße gelegene Bahnhof ist nur ca. 8 Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt.
Parkmöglichkeiten
Öffentliche Parkplätze finden sich auf den Straßen rund um das Gebäude, die am nächsten gelegenen in der Bahnhofstraße, in der Claudistraße und hinter/westlich der Justizanstalt.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang über den Haupteingang (Bahnhofstraße 56) sowie Aufzüge und WC-Anlagen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind in jedem Stockwerk vorhanden
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT33 0100 0000 0545 0301
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT50 0100 0000 0545 0480
BIC: BUNDATWW