Urteilsverkündung Causa „Finanzamt Braunau“: Allgemeines
- Urteilsverkündung: Montag, 4. Mai 2026 um 14 Uhr, Saal 61
- 30 Plätze für Medienvertreter:innen im Saal 61 – „first come-first served“
- Verpixelung des Schöffensenats und keine Namensnennungen erbeten
- Pressestatement des Mediensprechers ca. 20 Minuten nach Urteilsverkündung
Die Urteilsverkündung in der Causa „Finanzamt Braunau“ findet am Montag, 4. Mai 2026, um 14 Uhr im Saal 61 des Landesgerichtes Linz statt.
Für Medienvertreter:innen stehen vor und während der Hauptverhandlung 30 Plätze im Erdgeschoss des Saales 61 zur Verfügung. Dabei gilt das „first come-first served“ - Prinzip.
Bis zum Aufruf der Sache durch die Richterin ist das Fotografieren und Filmen im Verhandlungssaal gestattet. Es wird ersucht, Aufnahmen und Fotos der Richterin und des Schöffensenates zu verpixeln, eine Namensnennung ist nicht zulässig. Im Übrigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten und Prozessbeteiligten zu beachten.
Für etwaige Interviews mit Verfahrensparteien steht ein eigens dafür reserviertes Foyer im Erdgeschoss zur Verfügung (nach der Eingangsschleuse links über einen Gang erreichbar). Wir weisen höflich darauf hin, dass Interview-Settings vor und im Saal 61 bzw. nahe der Eingangsschleuse aus Gründen der Sicherheit nicht zulässig sind!
Rund 20 Minuten nach der Urteilsverkündung folgt ein Pressestatement des Mediensprechers des Landesgerichts Linz vor den anwesenden Medienvertreter:innen. Dieses findet im erwähnten Foyer links der Eingangsschleuse statt.
Darüber hinaus wird eine Presseaussendung versandt werden.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nur die zuständige Medienstelle inhaltlich Auskunft über das Verfahren geben darf (vgl. Punkt IV. "Medienerlass"). Etwaige mediale Anfragen an Mitglieder des Schöffensenates (oder andere Justizbedienstete) werden daher nicht beantwortet.