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Information für Rechtshörer/innen

Studierende der Rechtswissenschaften, die Interesse an einer Rechtshörerschaft am Landesgericht Linz haben, finden im Downloadbereich nähere Informationen über die diesbezüglichen Voraussetzungen.

Die Zulassung von Rechtshörer:innen ist von der (vorab erteilten) schriftlichen Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit abhängig. Auf Basis der schriftlichen Einwilligungserklärung erfolgt sodann eine Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit in analoger Anwendung des § 2 Abs. 3a RPG.

Bei Vorliegen eines der in § 2 Abs. 2 Z 2 und3 RPG angeführten Gründe ist eine Zulassung zur Rechtshörer:innenschaft jedenfalls ausgeschlossen.