Öffnungszeiten
Amtsstunden
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Parteienverkehr nur nach telefonischer Anfrage:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Tel.Nr.: 03842 404
Justiz-Servicecenter
Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen.
Tel.Nr.: 03842 404 325 000
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Dienstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 3842 404
Fax: +43 3842 404 325142
Adresse
8700 Leoben
Dr. Hanns Groß-Straße 7
Öffentliche Verkehrsmittel
Buslinien der Leobener (Linie L) Verkehrsbetriebe, Post- und Österreichische Bundesbahnen sowie MGV (Regionalbus 810) halten in unmittelbarer Nähe des Justizzentrums (Haltestelle Nennersdorfer Straße oder Bürgerwaldsiedlung). Der anschließend ansteigende, über eine Treppe führende Fußweg beträgt ca. 4 Minunten.
Parkmöglichkeiten
Vor dem Justizzentrum Leoben sind gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich.
Zufahrt für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist bis zum Haupteingang möglich.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT53 0100 0000 0547 0408
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT80 0100 0000 0547 0989
BIC: BUNDATWW