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Geschichtliches

Die Geschichte des Landesgerichtes Krems an der Donau reicht zurück bis zum Jahr 1850. Mit Wirkung vom 1. Juli 1850 wurden im damaligen "Kronland unter der Enns" (dem heutigen Niederösterreich) das Landesgericht Krems und drei weitere Landesgerichte – Wien, Wiener Neustadt und St. Pölten – errichtet. Die Neuordnung der Gerichtsorganisation war ein Ergebnis der Revolution von 1848/49: Diese bringt die Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit (der Gerichtsbarkeit des Grundherren) und erstmalig heute selbstverständliche Grundsätze wie zum Beispiel die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung und die Unabhängigkeit der Richter.

Näheres entnehmen Sie dem Anhang "Chronik des Landesgerichtes Krems an der Donau".