Attentat in Villach: Höchste Sicherheitsmaßnahmen für das Geschworenenverfahren beim Landesgericht Klagenfurt
Für das Geschworenenverfahren zum Attentat in Villach werden beim Landesgericht Klagenfurt strengste Sicherheitsvorkehrungen gelten. Diese beruhen auf einer Gefahreneinschätzung durch die Sicherheitsbehörden, die in enger Abstimmung mit der Justiz ausgearbeitet wurden. Im Mittelpunkt steht der Schutz aller Verfahrensbeteiligten, der Besucher:innen und Medienvertreter:innen.
Teil des Sicherheitskonzepts ist ein umfassendes Verbot von Bild-, Film- und Tonaufnahmen. Dadurch soll verhindert werden, dass insbesondere Aufnahmen von Geschworenen an die Öffentlichkeit gelangen. Dies ungeachtet allfälliger sitzungspolizeilichen Maßnahmen des Vorsitzenden gem. § 232 ff StPO nach Aufruf der Strafsache. Elektronische Geräte dürfen daher nicht in die Verhandlungssäle mitgenommen werden. Sie müssen an den Eingängen zu den Verhandlungssälen abgegeben werden und können aber dort jederzeit – somit auch während der Verhandlung – wieder abgeholt werden.
Für die anwesenden Medienvertreter:innen wird für ihre Berichterstattung in unmittelbarer Nähe der Verhandlungssäle ein Medienraum eingerichtet. Dort können auch alle elektronischen Geräte wie etwa Handys oder Laptops verwendet werden.
Abtrennung durch Glaswand
Zur Sicherheit aller Beteiligter und zu seinem eigenen Schutz wird der Angeklagte hinter einer Glaswand Platz nehmen. Ein visueller und akustischer Austausch des Angeklagten mit dem Verteidiger ist auf diese Weise jederzeit problemlos möglich.
Der 23-Jährige ist angeklagt, am 15. Februar 2025 einen Anschlag in Villach verübt zu haben. Mit einem Klappmesser soll er einen Menschen getötet und fünf weitere schwer verletzt haben. Dem Angeklagten werden terroristische Straftaten zur Last gelegt. Er soll die teils versuchten, teils vollendeten Verbrechen des Mordes begangen haben. Die Taten sollen laut Anklage dazu geeignet gewesen sein, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen.
Dabei habe der Angeklagte mit dem Vorsatz gehandelt, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern. Die Verhandlung findet am 27. und 28. Mai jeweils von 9 Uhr bis 16.30 Uhr (oder länger) in den Verhandlungssälen 10 und 29 des Landesgerichts Klagenfurt statt.