Verhandlungsbesuche für Schulklassen
Schulklassen (Mindestalter 13 Jahre) und Gruppen Studierender sind eingeladen, Gerichtsverhandlungen am Landesgericht Innsbruck zu besuchen. Falls es die Zeit zulässt, beantwortet der/die Richter:in nach der Verhandlung gerne noch Fragen der Schüler:innen.
Die Dauer des Gerichtsbesuchs richtet sich nach der Verhandlungsdauer und ist als Zeitfenster (einstündig, zweistündig, dreistündig, mehr als 3 Stunden) buchbar. Selbstverständlich kann man bei Gerichtsverhandlungen niemals sagen, wie lange diese tatsächlich dauern. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, den Verhandlungssaal – auch vor Beendigung der Verhandlung – zu verlassen (bitte möglichst leise). Bei Terminen, die eine längere Dauer (z. B. drei Stunden) aufweisen, ist es möglich, dass es sich dabei nicht um eine Verhandlung, sondern um direkt aufeinanderfolgende kürzere Verhandlungen handelt.
Voraussetzungen
1. Planung des Besuchs und Anmeldung
Beachten Sie bitte, dass bei Besuchen von Gruppen aus organisatorischen Gründen eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist. Bitte melden Sie sich über das Buchungstool elektronisch an (siehe Reservierungs-Button). Wählen Sie dafür bitte einen der angebotenen Termine aus und bestätigen Sie diesen. Es stehen ausschließlich die angeführten Termine zur Verfügung.
Aufgrund der großen Nachfrage kann es vorkommen, dass alle Termine ausgebucht sind. Neue Termine werden regelmäßig veröffentlicht. Achten Sie bei der Terminwahl auch darauf, dass es Verhandlungsbesuche für unterschiedliche Gruppengrößen (10, 20, 25, 30, 50 Personen) gibt. Diese Teilnehmerzahlen dürfen nicht überschritten werden.
Bitte füllen Sie alle Felder des Formulars im Buchungstool aus. Nach der Bestätigung des Termins liegt eine fixe Buchung vor. Sie bekommen daraufhin eine E-Mail mit den Kontaktdaten des/der zuständigen Richter:in. Die Uhrzeit und den Verhandlungssaal. Sie werden ersucht, nur in wichtigen Fällen mit dem/der Richter:in Kontakt aufzunehmen (z. B. wenn sich die Klasse verspätet). Alle Informationen, die Sie vor dem Verhandlungsbesuch benötigen, erhalten Sie hier auf der Website. Auskünfte über den zu verhandelnden Fall können Sie dem Verhandlungsspiegel entnehmen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Zuständige des Oberlandesgerichts Innsbruck unter: stefanie.konrad@justiz.gv.at .
2. Aufsichtsperson
Jede Besucher:innengruppe muss von einer erwachsenen Aufsichtsperson bzw. einer verantwortlichen Ansprechperson begleitet werden.
3. Einlass: Treffpunkt und Uhrzeit
Die Schulklasse bzw. Studierendengruppe muss sich zumindest 20 Minuten vor dem Treffpunkt am Landesgericht einfinden, da es durch die Einlasskontrolle zu längeren Wartezeiten kommen kann.
4. Einlass: Sicherheitsmaßnahmen
Jede Person wird beim Betreten des Gerichtsgebäudes kontrolliert. Schließfächer für Taschen und Rucksäcke befinden sich im Eingangsbereich vor der Kontrolle.
5. Stornierung eines Termins
Um einen Termin wieder zu stornieren, klicken Sie einfach auf den Stornierungs-Link in Ihrem Bestätigungsmail.
Zur besonderen Beachtung:
Das Gerichtsgebäude darf nicht mit einer Waffe betreten werden. Als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib und Leben geeignete Gegenstand anzusehen. Das Mitbringen von Behältnissen mit Flüssigkeiten (egal welcher Menge) in das Gerichtsgebäude ist untersagt. Getränke können an den Getränkeautomaten erworben werden. Fotos, Film- und Tonaufnahmen von Verhandlungen sind ausnahmslos verboten (§§ 228 Abs. 4 StPO, 22 MedienG). Die Mitnahme von Mobiltelefonen ist gestattet. Es ist aber untersagt, diese im Verhandlungssaal zu benützen. Alle Mobiltelefone müssen während der Verhandlung auf lautlos bzw. ausgeschaltet werden. Bitte weisen Sie Ihre Schüler:innen darauf hin, dass sie sich während der Verhandlung absolut ruhig verhalten müssen, damit die Verhandlung nicht gestört wird.
