Zuständigkeit
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen ist in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro und - unabhängig vom Streitwert – unter anderem für Amtshaftungsfälle sowie für Arbeits- und Sozialrechtsachen, Insolvenzsachen sowie Firmenbuchangelegenheiten der südlichen Steiermark (politische Bezirke Deutschlandsberg, Graz, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz) zuständig.
Zu beachten ist, dass bestimmte Rechtssachen - unabhängig vom Streitwert - den Bezirksgerichten zugewiesen sind (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten).
In zweiter Instanz ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Ost, Graz-West, Leibnitz, Voitsberg und Weiz zuständig.