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Öffnungszeiten

Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.


Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr


Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.

Telefonnummer: +43 316 8064 0


Servicecenter: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.

Telefonnummer: +43 316 8064 3333


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.


Für den Amtstag ist eine Voranmeldung über das Justizservicecenter erforderlich.

Telefonnummer: +43 316 8064 3333

Amtstag

Dienstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 316 8064-0 / FAX: 43 316 8064 3600

Fax: +43 316 8064 3600

Adresse

8010 Graz

Marburger Kai 49

Parkmöglichkeiten

gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz, Tiefgarage Kunsthaus, Citygarage Weitzer).

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Buslinien der Grazer Verkehrsbetriebe 30, 31, 32, 33, 34, 34E, 35, 39, 40, 67 bis Haltestelle Wielandgasse oder Gebietskrankenkasse (anschließender Fußweg ca. 2 Minuten), oder

Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7 bis Haltestelle Jakominiplatz (Fußweg ca. 10 Minuten).

Barrierefreiheit

Zugang

Der gekennzeichnete barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude befindet sich neben dem Haupteingang. Vom Eingangsbereich aus sind alle Stockwerke mit einem Lift barrierefrei erreichbar.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT18 0100 0000 0547 0068

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT48 0100 0000 0547 0886

BIC: BUNDATWW