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Geschichtliches

Im Zusammenhang mit der staatlichen Gerichtsorganisation, die am 1. Juli 1850 in Kraft trat, erwarb der Staat von der Gemeinde Wien das Gebäude der bügerlichen Schießstätte in der Alserstraße, in dem (neben der Staatsanwaltschaft) die strafgerichtliche Abteilung des – damals (bis 1920) einheitlichen – Landesgerichts Wien untergebracht wurde. Üblich wurde hiefür (ab 1898 auch formell) die Bezeichung Landesgericht für Strafsachen Wien“.

In den Jahren 1870 bis 1878 wurden in drei Bauabschnitten das Gefangenenhaus erweitert und der Schwurgerichtstrakt und der Trakt entlang der Alserstraße (am heutigen Frankhplatz) errichtet. Die Wiedereinführung der Schwurgerichtsbarkeit hatte somit auch bauliche Folgen.  

1905 bis 1907 wurden die Trakte entlang der Landesgerichtsstraße und der Alserstraße (Frankhplatz) um ein Stockwerk erhöht. Beim Gefangenenhaus gab es 1909 bis 1911 sowie 1914 bis 1918 bauliche Erweiterungen.

Mit 1. Oktober 1920 wurde das (bisher einheitliche) Landesgericht Wien in drei selbstständige Gerichte geteilt: in das Landesgericht für Zivilrechtssachen und in die Landesgerichte für Strafsachen I (im Grauen Haus“) sowie II (im ehemaligen Militärgerichtsgebäude am Hernalser Gürtel). Das Landesgericht für Strafsachen Wien I war zuständig für die Stadtbezirke 1 bis 12, 16, 17 und 20, das Landesgericht für Strafsachen Wien II für die übrigen Stadtbezirke sowie für die Sprengel der Bezirksgerichte Bruck an der Leitha, Hainburg, Schwechat, Liesing, Purkersdorf, Klosterneuburg und Mödling, in der Folge auch für die Stadtbezirke 16 und 17 sowie für das Burgenland.

Nach dem „Anschluss“ erhielten die Gerichte im August 1938 die reichsdeutschen Bezeichungen; aus den Landesgerichten wurden Landgerichte. Mit 1. Mai 1939 wurden die Gerichsthöfe in Wien organisatorisch zum Landgericht Wien“ vereinigt. Nach dem Krieg wurden Ende April 1945 die früheren Gerichsthöfe wiedererrichtet, mit Ausnahme des Landesgerichts für Strafsachen II; seither gibt es in Wien ein Landesgericht für Strafsachen mit Sitz im Grauen Haus“ (wobei auch das Gerichtsgebäude am Hernalser Gürtel verwendet wurde).

Von 1980 bis 1996 erfolgte schrittweise eine Generalsanierung des Gebäudekomplexes. Die historischen Gerichtstrakte blieben bestehen, wurden aber innen modernisiert und durch Dachgeschoßausbauten erweitert. Die Trakte des Gefangenenhauses (wie auch erworbene Häuser in der Wickenburggasse) wurden abgetragen und durch Neubauten für das Gefangenenhaus und für das Gericht ersetzt. Das Gebäude am Hernalser Gürtel wird seither von der Polizei verwendet.